Branchenmindestlohn Geld- und Wert allgemeinverbindlich

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat die im Bun­des­lohn­ta­rif­ver­trag, zwi­schen BDGW und der ver.di, fest­ge­leg­ten Löh­ne über eine Rechts­ver­ord­nung für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt.

Der Tarif­ver­trag ist damit für alle – auch bis­her nicht tarif­ge­bun­de­nen – Geld- und Wert­dienst­leis­ter in Deutsch­land ver­bind­lich. Auch wenn es sich um aus­län­di­sche Fir­men han­deln sollte. 

Für die Beschäf­tig­ten bedeu­tet die All­ge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung des Tarif­ver­tra­ges zum 1. Okto­ber in der sta­tio­nä­ren Dienst­leis­tung Stun­den­grund­löh­ne zwi­schen 9,88€ und 13,24€ – je nach Bun­des­land (Hes­sen: 13,24€). Für die mobi­le Dienst­leis­tung gel­ten die Stun­den­grund­löh­ne zwi­schen 11,94€ und 16,13€ (Hes­sen: 14,56€). Anfang 2018 stei­gen die Löh­ne dann nochmals.

Die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (Was ist das?) könnt ihr Euch auch auf unse­rer Sei­te Tarif­ver­trä­ge herunterladen.

Ein Gedanke zu „Branchenmindestlohn Geld- und Wert allgemeinverbindlich

  1. Eine Anpas­sung der Löh­ne ist unglaub­lich wich­tig, denn Men­schen die Arbei­ten gehen, soll­ten auch end­lich wie­der von ihrem Lohn leben kön­nen, was aktu­ell lei­der bei vie­len nicht der Fall ist.

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