Tarifverträge werden allgemeinverbindlich!

Wir hat­ten bereits im März gemein­sam mit dem Arbeit­ge­ber­ver­band BDSW bean­tragt, die hes­si­schen Sicher­heits­ta­rif­ver­trä­ge wie­der für all­ge­mein­ver­bind­lich zu erklä­ren. Am Don­ners­tag den 24.08.2017 hat der Tarif­aus­schuss beim Hes­si­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ent­schie­den dass das auch pas­siert. Der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag für Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen in Hes­sen und der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen wird wie­der allgemeinverbindlich.

Und das rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2017. Lei­der wie­der nicht alle Entgeltgruppen.

Was bedeutet das?

Nor­ma­ler­wei­se gel­ten Tarif­ver­trä­ge nur für Arbeit­ge­ber, die auch im Arbeit­ge­ber­ver­band Mit­glied sind, der den Tarif­ver­trag abge­schlos­sen hat. Und da auch nur für ver.di-Mitglieder. Wenn ein Tarif­ver­trag aber für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wur­de, müs­sen sich auch alle ande­ren Arbeit­ge­ber der Bran­che dar­an halten.

Wie geht’s weiter?

Nun war­ten wir noch auf die offi­zi­el­le Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger und dann müs­sen alle Beschäf­tig­ten der Bran­che min­des­tens nach dem Ent­gelt­ta­rif­ver­trag ver­gü­tet wer­den. Da die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2017 erklärt wer­den wird, wird dies in einer gro­ßen Anzahl an Fäl­len Arbeit für unse­ren Rechts­schutz bedeu­ten.

Vie­le Arbeit­ge­ber, die nicht Mit­glied im BDSW sind, haben ihren Beschäf­tig­ten in den letz­ten Mona­ten Tarif­lohn ver­wei­gert, die­sen holen wir uns dann zurück! Gewerk­schafts­mit­glie­der erhal­ten ab dem ers­ten Tag der Mit­glied­schaft Rechts­be­ra­tung und kön­nen ihre Abrech­nun­gen über­prü­fen las­sen, außer­dem über­neh­men wir (nach drei Mona­ten Mit­glied­schaft) auch die Pro­zess­kos­ten und füh­ren die Verfahren. 

Ohne All­ge­mein­ver­bind­lich­keit wür­den Unter­neh­men zum Zuge kom­men, die ihre Beschäf­tig­ten nach dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn (8,84 €) bezah­len – der Preis­kampf wür­de noch deut­li­cher zu Las­ten der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gehen.

Wir wer­den Euch natür­lich sofort hier infor­mie­ren, wenn die Ver­öf­fent­li­chung erfolgt ist.