Luftsicherheit: Einen Tarifvertrag für alle!

Zum ers­ten Mal For­de­run­gen für einen ein­heit­li­chen Tarif­ver­trag Avia­ti­on – erst­ma­lig soll ein Ent­gelt­ta­rif­ver­trag ver­han­delt wer­den, der bun­des­weit für sämt­li­che Dienst­leis­tun­gen von Sicher­heits­un­ter­neh­men an Flug­hä­fen gel­ten soll.
In der Ver­gan­gen­heit gab es regio­na­le Tarif­ver­trä­ge mit zum Teil unter­schied­li­chen Regelungen.

Um schritt­wei­se zu einer bun­des­ein­heit­li­chen Rege­lung zu kom­men, hat unse­re ver.di Bun­des­ta­rif­kom­mis­si­on in der letz­ten Woche die For­de­run­gen aufgestellt.

Allgemein /​/​ Ein gemeinsamer Tarifvertrag

  • Wir wol­len die­je­ni­gen Tätig­kei­ten, die an Flug­hä­fen aus­ge­übt wer­den und im wei­tes­ten Sin­ne mit Kon­troll­tä­tig­kei­ten bzw. Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen zu tun haben – also auch jene, die bis­her im Tarif­ver­trag des BDSW ent­hal­ten sind – in den neu­en Tarif­ver­trag überführen.
  • Die Lauf­zeit soll 12 Mona­te betragen.

Geld /​/​ 20 Euro soll es geben

  • Für die Tätig­keit nach §5 Luft­SiG soll es zukünf­tig 20 Euro pro Stun­de geben. Die Tätig­kei­ten nach § 8 und §9 Luft­SiG (EU-Ver­ord­nung, alle mit Rezer­ti­fi­zie­rung) sol­len auf 20 Euro ange­gli­chen werden.
    Zukünf­tig soll dies eine Lohn­grup­pe werden.
  • Die Zuschlä­ge für die PWK-Kon­trol­le wer­den in die Grund­löh­ne ein­ge­ar­bei­tet. Der PWK-Zuschlag (§5 Misch­kon­trol­le) für Nord­rhein-West­fa­len bleibt bestehen (Bestands­schutz).
  • Der neue Tarif­ver­trag ist so for­mu­liert, dass die Bezah­lung nur noch nach der höchs­ten Qua­li­fi­ka­ti­on unab­hän­gig vom Ein­satz erfolgt.

Geld /​/​ eine deutliche Erhöhung für alle anderen Tätigkeiten

  • Alle bis­he­ri­gen Tätig­kei­ten u.a. nach §8/​9 Luft­siG, die kei­ne Rezer­ti­fi­zie­rung erfor­dern, erhal­ten eine Erhö­hung im Rah­men des Mit­tel­wer­tes (in Euro), der sich aus der Erhö­hung der Anglei­chung der Grup­pen § 5/​ 8 /​ 9 Luft­siG in den ein­zel­nen bis­he­ri­gen Tarif­ge­bie­ten ergibt.
  • Dabei sol­len Anglei­chun­gen und Abstän­de beach­tet werden.

Zuschläge /​/​ transparent 
und angemessen vergütet

  • Jeder exis­tie­ren­de Fei­er­tag aus dem Bun­des­ge­biet wird nament­lich benannt und in einer Lis­te der Fei­er­ta­ge zusam­men getragen.
  • Mehr­ar­beits­stun­den wer­den ab der ers­ten Stun­de, die über der ver­ein­bar­ten Regel­ar­beits­zeit liegt, mit einem Zuschlag ver­se­hen und vergütet.

Die ande­ren Zuschlä­ge ent­wi­ckeln sich wie folgt:

  • Nacht­zu­schlag (in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr): 25%
  • Sonn­tags­zu­schlag: 50%
  • Fei­er­tags­zu­schlag: 150% (24.12./ 25./26.12/ 1.5. )
  • Fei­er­tags­zu­schlag für alle ande­ren Tage: 125%
  • Über­stun­den­zu­schlag: 30%
  • Mehr­ar­beits­zu­schlag: 30%
  • Erschwer­nis­zu­la­ge: 25%
  • Zuschlä­ge wer­den addi­tiv gezahlt, bis zur Höchst­gren­ze nach §3b EStG.

Und das Ganze nicht ohne …

  • Wir wol­len einen ver.di-Bonus (Mit­glie­der­vor­teils­re­ge­lung) durchsetzen.
  • Der Tarif­ver­trag soll für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wer­den (AVE).
  • Jeder Monat soll bezahlt wer­den (Kei­ne Nullmonate).

Klar ist und bleibt: ver.di ist die tarif­füh­ren­de Gewerk­schaft – des­halb ver­han­deln nur wir als ver.di mit dem BDLS.

Down­load: Avia­ti­on Tarif­in­fo 1