76,3 Prozent der ver.di-Mitglieder haben dem Tarifergebnis zugestimmt!
In der Mitgliederbefragung vom 22. Mai bis 1. Juni 2023 hat eine große Mehrheit der ver.di-Mitglieder dem Tarifergebnis zu höheren Zeitzuschlägen und Funktionszulagen für Aufsichts- und Ausbildungspersonal zugestimmt.
76,3% stimmten für die Annahme des Tarifergebnisses und 23,7% stimmten dagegen. Die ver.di-Bundestarifkommission Aviation hat aufgrund des klaren Votums der Mitglieder einstimmig dem Tarifabschluss zugestimmt. Damit treten die ersten Verbesserungen bei den Zeitzuschlägen ab dem 17. Mai 2023 und der größte Teil unserer Forderungen in den kommenden 18 Monaten nach und nach in Kraft.
Der Tarifabschluss beinhaltet:
- Der Feiertagszuschlag wird ab 17. Mai 2023 auf 125 %,
- der Zuschlag am 24. und 31. Dezember wird ab 2023 auf 125 % ab 14 Uhr,
- am Oster- und Pfingstsonntag wird ab 17. Mai 2023 anstelle des Sonntagszuschlags (40 %) ein Feiertagszuschlag gezahlt werden, der wird auf 125 %,
- der Sonntagszuschlag wird ab 1. Juni 2023 auf 50 %,
- der Nachtzuschlag wird ab 1. Juli 2023 auf 20 % und ab 1. Januar 2025 auf 25 % erhöht werden.,
- Auf den Sonn- und Feiertagszuschlag wird ab 1. Juni 2023 der Nachtzuschlag nicht mehr angerechnet, sodass der Nachtzuschlag zusätzlich zum Sonn- oder Feiertagszuschlag gezahlt wird. Dies bedeutet: Für Arbeit in der Nachtzeit am Sonntag beträgt der Zuschlag 40 % ab 17. Mai, 65% ab Juni 2023, 70% ab Juli 2023 und 75 % ab Januar 2025 und für Arbeit an einem Feiertag 125 % ab 17. Mai 2023, 140 % ab 1. Juni, 145 % ab Juli 2023 und 150 % ab Januar 2025 pro Stunde.
- Der Nachtarbeitszuschlag wird ab 1. Januar 2024 eine Stunde früher ab 21 Uhr bis 6 Uhr und ab 1. Januar 2025 noch eine Stunde früher ab 20 Uhr (20 bis 6 Uhr) gezahlt.
- Die Zulage für Führungskräfte wird ab 1. Juli 2023 beim Aufsichtspersonal 1,75 € (Qualifikation nach 11.2.4. EU-Verordnung 2015⁄1998) und für deren Vorgesetzte 2,50 €, für die nächsthöheren Vorgesetzten 3,50 € und für das Ausbildungspersonal 2,50 € pro Stunde betragen.
Das Ergebnis musste mit Streiks hart erkämpft werden. An einzelnen Flughäfen haben wir fünf ganztägige Streiks (Düsseldorf und Köln/Bonn), auch über zwei Tage, organisiert, in Frankfurt wurde zweimal gestreikt.
Übergangsregelungen für FraSec
bei der FraSec Frankfurt hat eine vom Bundesmanteltarifvertrag (BMT) abweichende Regelung für Sonntags- und Nachtzuschlag bestanden. Für Sonntagsarbeit wurde ein Zuschlag von 25 % gezahlt, während im Bundesmanteltarifvertrag 40 % für Sonntagsarbeit geregelt waren. Der Nachtzuschlag war dafür mit 25 % besser als im BMT geregelt, der 15 % vorsah. Darüber hinaus wird der Nachtzuschlag in Frankfurt ab 21 und nicht erst ab 22 Uhr gezahlt. Wir haben uns mit der FraSec darauf verständigt, dass die jeweils bessere Regelung für die Beschäftigten angewandt wird. Das bedeutet, dass alle besseren Regelungen des BMT, z.B. Sonntagszuschlag mit 50 % entsprechend der Einigung ab 1. Juni 2023 in Frankfurt gelten sollen. Sind die betrieblichen Regelungen günstiger, z.B. beim Nachtzuschlag werden diese Regelungen angewandt bis der BMT zumindest die gleichen oder besseren Regelungen z.B. Nachtzeit ab 20 Uhr ab 1. Januar 2025 vorsieht.
Download: Tarifinfo FraSec Zeitzuschläge final
Ohne eure Streiks hätten wir das Ergebnis nicht erreicht! Vielen Dank an alle die gestreikt haben!
Das war nur ein Zwischenschritt. Die Verhandlungen zur Mehrarbeit und zu den Arbeitsbedingungen werden fortgesetzt und die Lohnrunde 2024 steht auch schon vor der Tür. Darauf müssen wir uns vorbereiten und streikbereit sein! Deshalb Dich und ver.di stärken!
Gute Arbeit – Gute Leute – Gutes Geld
Unser Motto in der Luftsicherheit: Wer kämpft kann nur gewinnen!
Download: Tarifinfo BDLS Zeitzuschläge final
20230607_V_BuV_Tarifinfo10_BDLS-Zeitzuschläge_final