Noch keine Einigung bei ICTS!

Ohne Ergeb­nis sind die Tarif­ver­hand­lun­gen für die Beschäf­tig­ten der ICTS Deutsch­land GmbH am 7. Sep­tem­ber unter­bro­chen wor­den. Die ver.di-Tarifkommission for­dert die kom­plet­ten Aner­ken­nung der jewei­li­gen Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge und Zula­gen für beson­de­re Tätigkeiten.

Inzwi­schen sind in den meis­ten Bun­des­län­dern die Flä­chen­ta­rif­ver­trä­ge für all­ge­mein-ver­bind­lich erklärt wor­den, bzw. wer­den in Kür­ze all­ge­mein­ver­bind­lich. Somit besteht eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung die­se Löh­ne auch zu bezahlen.

Damit ste­hen den Mit­ar­bei­tern star­ke Ent­gelt­stei­ge­run­gen zu. Bei­spiels­wei­se bis zu 3,58€ pro Stun­de in Frank­furt, bis zu 2,51 € in Ber­lin und bis zu 3,26 € in München
(je nach Ent­gelt­grup­pe und Stufe).

Der Geschäfts­füh­rer Herr Vanoi erklär­te, die Löh­ne ent­spre­chend rück­wir­kend zum Inkraft­tre­ten der jewei­li­gen AVEs anzu­he­ben sei „wirt­schaft­lich schwie­rig“. Zusätz­lich zu den all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tarif­löh­nen noch die von uns gefor­der­ten Zula­gen für unter­schied­li­che Tätig­kei­ten kom­me nun gar nicht in Fra­ge. Selbst ohne den von uns ins Spiel gebrach­ten Ver­zicht auf die­se Zula­gen kön­ne man die Löh­ne nicht rück­wir­kend anheben.

Wir haben noch­mals klar­ge­macht, dass die Ein­hal­tung von all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tarif­ver­trä­gen für uns auf kei­nen Fall ver­han­del­bar und recht­lich eine Unter­schrei­tung auch gar nicht mög­lich ist. Sobald die AVEs in Kraft sind, müs­sen sich alle Sicher­heits­fir­men an die­se Tari­fe hal­ten. Dies ist bereits jetzt seit Jah­ren an Flug­hä­fen in Baden-Würt­tem­berg und NRW der Fall und wird nun auch an ande­ren Flug­hä­fen wie Frank­furt, Ber­lin und Mün­chen so sein.

Wie geht’s weiter? 

Nach meh­re­ren Stun­den ergeb­nis­lo­ser Ver­hand­lun­gen haben wir die­se unter­bro­chen und einen neu­en Ver­hand­lungs­ter­min am 26.09.2017 ver­ein­bart. Die­se Denk­pau­se soll­te die ICTS Deutsch­land sinn­voll nutzen.

 

All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung

Die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (AVE) eines Tarif­ver­trags nach § 5 Tarif­ver­trags­ge­setz bewirkt, dass Tarif­ver­trä­ge auch für alle bis­her nicht oder ander­wei­tig tarif­ge­bun­de­nen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer inner­halb des Gel­tungs­be­reichs des Tarif­ver­trags ver­bind­lich werden.

In den meis­ten Bun­des­län­dern sind die Löh­ne inzwi­schen all­ge­mein­ver­bind­lich (z.B. NRW, Ber­lin, BaWÜ, Ham­burg, Nie­der­sa­chen, Bre­men), oder wer­den es bald (Hes­sen, Bayern).

Down­load: Tarif­in­fo 3 ICTS ‑Noch Kei­ne Eini­gung bei ICTS