Zuschläge bei Securitas – Sind das schon Fakenews?

Secu­ri­tas Arbeits­di­rek­to­rin „erklärt“ Zuschlagsregelungen
Artikel im Securitas Mitarbeiter-Report Dezember 2017
Wir sind eini­ges gewöhnt, wenn es dar­um geht, wie Arbeit­ge­ber in der Sicher­heits­bran­che ihren Beschäf­tig­te die Tarif­ver­trä­ge „erklä­ren“. Dass die Arbeits­di­rek­to­rin von Secu­ri­tas Fehl­in­for­ma­tio­nen zu tarif­li­chen Zuschlä­gen ver­brei­tet, hat­ten wir so auch noch nicht.

In der Dezem­ber-Aus­ga­be des Securitas-„Mitarbeiter-Kurier“ ver­öf­fent­lich­te die Arbeits­di­rek­to­rin Fr. Gabrie­le Bie­sing einen Arti­kel in dem sie unter ande­rem auf Zuschlä­ge an Weih­nach­ten und Sil­ves­ter ein­geht. Dar­in heißt es unter anderem:

„An Hei­lig­abend und Sil­ves­ter fal­len, weil es sich nicht um einen Fei­er­tag han­delt, anders als am 1. und 2. Weih­nachts­fei­er­tag, in tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men kei­ne Fei­er­tags­zu­schlä­ge an, soweit das tarif­lich nicht abwei­chend gere­gelt ist. In der Sicher­heits­bran­che ist das in der Regel nicht der Fall.“ (Unter­strei­chung von uns)

So ein­fach ist das aber nicht. Natür­lich ist das in Hes­sen anders gere­gelt, als man nach dem Lesen die­ses Arti­kels ver­mu­ten könnte.

Im hes­si­schen Man­tel­ta­rif­ver­trag für Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen steht in § 7 unmiss­ver­ständ­lich, dass an Hei­lig­abend (24.12.) und Sil­ves­ter (31.12.) in der Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr 100% Zuschlag zu zah­len ist. In der Zeit von 20:00 bis 24:00 Uhr 75 % Zuschlag (zuzüg­lich Nacht­zu­schlag).

Und auch im Bereich Luft­si­cher­heit gibt es – wenn es nicht sogar noch güns­ti­ge­re Besitz­stän­de gibt – für Arbei­ten am 24.12. und 31.12. ab 14 Uhr 100% Zuschlag gemäß Über­lei­tungs­ver­ein­ba­rung von 2013. Und das bun­des­weit. Nach § 13 Man­tel­ta­rif­ver­trag Luft­si­cher­heit wird für Arbeit an Hei­lig­abend und Sil­ves­ter noch je ein hal­ber Tag bezahl­te Frei­stel­lung gewährt.

Und im Bereich Geld- und Wert­trans­port in Hes­sen: auch hier gibt’s 100% Zuschlag ab 14 Uhr!

Als Mit­glied von acht Tarif­kom­mis­sio­nen des BDSW könn­te Frau Bie­sing sowas eigent­lich schon mal wissen…

Secu­ri­tas-Beschäf­tig­ten aus Hes­sen, die an Hei­lig­abend und Sil­ves­ter kei­nen Zuschlag erhal­ten haben, raten wir die­sen beim Arbeit­ge­ber schrift­lich gel­tend zu machen. Wir unter­stüt­zen Euch dabei!