I-SEC: Bezahlung bei Dienstabbruch
13. März 2018 | Von Guido Jurock
I-SEC zahlte bei Dienstabbruch nicht korrekt. Fälle sind dem Arbeitgeber seit Monaten bekannt! Wann erhalten die Betroffenen ihr Geld?
I-SEC zahlte bei Dienstabbruch nicht korrekt. Fälle sind dem Arbeitgeber seit Monaten bekannt! Wann erhalten die Betroffenen ihr Geld?
Fachkraft für Schutz- und Sicherheit ist seit September 2002 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (3-jährig) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Seit 2008 gibt es noch die Servicekraft für Schutz und Sicherheit (2-jährig). Unter anderem der BDSW spricht von einer hohen Ausbildungsqualität. Auch die einzelnen Unternehmen stellen gerne heraus wie gut doch die Ausbildung bei ihnen
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Die ersten Ablehnungen sind da – Fristen laufen! Die ersten ver.di-Mitglieder haben sich bei uns gemeldet: Die Frasec hat den Beschäftigten Widersprüche zu den Geltendmachungen der Feiertagszuschläge für Oster- und Pfingstsonntag ausgehändigt. Erneut bezieht sich die Frasec darin auf eine Mitteilung an die Gewerkschaft, die für die Aufkündigung einer langjährigen betrieblichen Übung eben nicht ausreicht!
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FraSec hat seit vielen Jahren für Arbeit am Ostersonntag und am Pfingstsonntag den Feiertagszuschlag in Höhe von 100% gezahlt. Es handelt sich dabei um eine übertarifliche Leistung. In diesem Jahr hat Frasec jedoch diese Leistung einseitig nicht mehr gewährt (wir berichteten). Bis heute hat sich die Geschäftsführung dazu nicht geäußert. Wir haben daher eine Muster-Geltendmachung
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