VL-Wahlen bei Frasec

ver.di VL-Wahlen innerhalb der Firma FraSec /​ Flughafen Frankfurt 2016

Regelungen

Auf­ga­be der Ver­trau­ens­leu­te (VL) ist es, als Bin­de­glied gewerk­schaft­li­cher Arbeit zu wir­ken. In die­sem Sin­ne tra­gen sie sowohl Infor­ma­tio­nen des Bezirks in die Beleg­schaft hin­ein als auch die Anlie­gen der Beleg­schaft zum Bezirk wei­ter. Sie bera­ten ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wer­ben Mit­glie­der und set­zen die gewerk­schaft­li­chen Pro­jek­te tat­kräf­tig um.

Die 2016 gewähl­ten VL blei­ben bis zum ver.di-Bundeskongress 2019 im Amt.

1. Wahltermin

Die Wah­len fin­den am 18. März 2016 im Rah­men Mit­glie­der­ver­samm­lung wie ange­kün­digt von 12:30–15:00 Uhr statt.

2. Wahl­be­rech­ti­gung

Wahl­be­rech­tigt sind alle in der Fir­ma FraSec am Flug­ha­fen Frank­furt beschäf­tig­ten ver.di-Mitglieder.

3. Kan­di­da­tu­ren

Kan­di­die­ren kann im Prin­zip jede/​r Wahl­be­rech­tig­te. Die Kan­di­da­tu­ren müs­sen bis zum 09. März 16:00 Uhr beim Wahl­vor­stand (Micha­el Grimm, Büro des FraSec-Betriebs­rats) oder im Büro des ver.di LBZ in der Wil­helm-Leu­sch­ner-Stra­ße 69–77 ein­ge­reicht werden.

Die Kandidat/​innen wer­den vor den Wah­len ange­hal­ten, auf einer knap­pen DinA4-Sei­te sich und ihre Moti­va­ti­on für das Amt, ggf. Schwer­punk­te, vor­zu­stel­len. Die­ses Papier bil­det dann auch die Grund­la­ge, dass Kandidat/​innen, die nicht wäh­rend der gan­zen Ver­an­stal­tung anwe­send sein kön­nen, den Kolleg/​innen auch in Abwe­sen­heit vor­ge­stellt wer­den können.

Vor­aus­set­zung für Wähl­bar­keit ist, dass der sat­zungs­ge­mä­ße Bei­trag (1% vom Brut­to­lohn) gezahlt wird und kei­ne Bei­trags­rück­stän­de bestehen. Soll­te das nicht der Fall sein, kön­nen die Kandidat/​innen bis spä­tes­tens 28.03. ihren Bei­trag anpas­sen bzw. Rück­stän­de beglei­chen. Erbringt ein/​e bereits gewählte/​r Kandidat/​in den Nach­weis der sat­zungs­ge­mä­ßen Bei­trags­zah­lung nicht, ist die Wahl dieses/​dieser Kandidat/​in ungül­tig und eine ande­re Per­son aus dem sel­ben Wir­kungs­be­reich wird nach­no­mi­niert, bzw. der/​die Bewer­be­rIn mit den nächst höhe­ren Stim­men rückt nach.

Die Lis­te der Kandidat/​innen wer­den am 10. März online veröffentlicht:

4. Wir­kungs­be­rei­che und Quotierungen

Gewählt wird nach Wir­kungs­be­rei­chen. Wir­kungs­be­rei­che wer­den nach einer Kom­bi­na­ti­on fol­gen­der Fak­to­ren definiert:

  • das Gewerk,
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­räu­me (je schwie­ri­ger die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen ver­schie­de­nen Räu­men, des­to mehr Wir­kungs­be­rei­che sind nötig)

Quo­tie­run­gen rich­ten sich zum einen nach der aktu­el­len Anzahl der Mit­glie­der in den ein­zel­nen Berei­chen, berück­sich­ti­gen aber auch die Ziel­set­zun­gen hin­sicht­lich des Mit­glie­der­zu­wach­ses für die nähe­re Zukunft.

In grö­ße­ren Wir­kungs­be­rei­chen wird außer­dem eine Frau­en­quo­te angestrebt.

Wir­kungs­be­rei­che und Quo­tie­run­gen wer­den gemein­sam mit der Lis­te der Kandidat/​innen am 10. März online bekannt­ge­ge­ben (s. a. unter „Kan­di­da­tu­ren“).

5. Wahl­ab­lauf

Gewählt wird in gehei­mer Abstim­mung. Jede/​r Wahl­be­rech­tig­te erhält in der Mit­glie­der­ver­samm­lung einen Stimm­zet­tel mit den Namen der Kandidat/​innen des Wir­kungs­be­reichs, dem er/​sie selbst zuge­ord­net ist. Auf die­sem Zet­tel kann jede/​r Wähler/​in einen Namen ankreu­zen. Der Stimm­zet­tel wird vor Ort aus­ge­füllt und bei der Wahl­lei­tung abgegeben.

Die Stimm­zet­tel wer­den bis 15:00 gesam­melt. In der Zeit kön­nen alle Wahl­be­rech­tig­ten kom­men und gehen, wie es ihnen mög­lich ist.

Zwi­schen­durch stel­len die Kandidat/​innen sich vor bzw. wer­den anhand ihrer Selbst­dar­stel­lung vor­ge­stellt (s. o., unter „Kan­di­da­tu­ren“).

Das Wahl­ur­ne wird um 15:00 geschlos­sen. Dann wer­den die Stimm­zet­tel noch inner­halb der Ver­an­stal­tung nach Wir­kungs­be­rei­chen sor­tiert, auf Gül­tig­keit über­prüft und in Anwe­sen­heit der Kol­le­gin­nen aus­ge­zählt. Ungül­tig sind z. B. Stimm­zet­tel, auf denen mehr als ein Name ange­kreuzt wurde.

6. Wahl­er­geb­nis

Gewählt sind die Kandidat/​innen, die in ihrem Wir­kungs­be­reich die meis­ten Stim­men auf sich ver­ei­nen konn­ten, im Rah­men der vor­ge­ge­be­nen Quotierung.

Sind für einen Wir­kungs­be­reich kei­ne oder zu wenig Kandidat/​innen vor­han­den, kön­nen spä­ter wei­te­re Kolleg/​innen vom Bezirk nach­no­mi­niert werden.

Die gewähl­ten Ver­trau­ens­leu­te wer­den umge­hend bekannt­ge­ge­ben. Die Bekannt­ga­be erfolgt sowohl per Aus­hang als auch online (sel­be Adres­sen wie bei den Kandidaturen).

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