Streiklexikon 2023

Deine Rechte im Streik

Streik ist ein Grund­recht! Dabei ist es wich­tig, sich nicht von den Vor­ge­setz­ten ein­schüch­tern zu las­sen. Die Arbeit­ge­ber ver­su­chen immer wie­der, die Beschäf­tig­ten zu ver­un­si­chern und sie vom Strei­ken abzu­hal­ten. Denn beim Streik wird die Arbeit ein­ge­stellt. Das ist eine beson­de­re Situa­ti­on, eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on. Damit kei­ne Unsi­cher­hei­ten auf­tre­ten, geben wir euch fol­gen­de Hinweise:

Wer darf streiken?

Alle Beschäf­tig­ten die unter den Tarif­ver­trag fal­len haben ein Streik­recht. Sie dür­fen strei­ken, wenn sie die Gewerk­schaft ver.di zum Streik auf­ruft. Das Streik­recht ist ein Grund­recht und ergibt sich aus dem deut­schen Grund­ge­setz (Art. 9 Abs. 3 GG). Die­ses Recht hat man auch, wenn man nicht Mit­glied der Gewerk­schaft ist.

Muss ich mich beim meinem Vor­gesetzten zum Streik abmelden?

Nein, dazu bist Du recht­lich nicht ver­pflich­tet. Wenn die Gewerk­schaft ver.di zum Streik auf­ge­ru­fen hat, ist auto­ma­tisch die Arbeits­pflicht für die Dau­er des Streiks auf­ge­ho­ben. Wenn zum Dienst­be­ginn gestreikt wird, gehst Du direkt und ohne Umwe­ge zur Streik­ver­samm­lung. Soll­ten Ver­hal­tens- und Abmel­de­pflich­ten beim Ver­las­sen des Arbeits­plat­zes oder des Betriebs bestehen, gel­ten die­se nicht für Streiks. Ein- und Aus­stem­peln kann also wegfallen.

Kann ich abgemahnt oder gekündigt werden, wenn ich streike?

Ein deut­li­ches Nein! Wenn der Arbeit­ge­ber das Gegen­teil behaup­tet, will er Dich nur ver­un­si­chern und Dich von Dei­nem Streik­recht abhal­ten. Recht­lich gilt das „Maß­re­ge­lungs­ver­bot“; d.h. der Arbeit­ge­ber darf Dich nicht „maß­re­geln“, weil Du beim Streik ein Grund­recht nach Arti­kel 9 Absatz 3 Grund­ge­setz aus­übst. Des­halb darf er Dich wegen eines Streiks nicht abmah­nen oder gar kündigen.

Wann und wo wird gestreikt?

Die ver.di-Mitglieder wer­den spä­tes­tens 24 Stun­den vor dem Streik per E‑Mail infor­miert. Bit­te dazu eine aktu­el­le E‑Mail-Adres­se unter meine.verdi.de hin­ter­le­gen. Alter­na­tiv auf www.wasi-hessen.de nach­se­hen. Die ver.di-Vertrauensleute geben Dir eben­falls Auskunft.

Wie bekomme ich Streikgeld?

Wenn Du streikst, kürzt Dir der Arbeit­ge­ber für die­sen Tag den Lohn. Ver.di zahlt sei­nen Mit­glie­dern für den Streik­tag ein Streik­geld, damit man kei­nen finan­zi­el­len Ver­lust hat. Wer am Streik­tag Mit­glied wird (oder vor­her online!), bekommt eben­falls Streik­geld. Um das Streik­geld zu bekom­men, musst Du Dich auf der Streik­ver­samm­lung vor Ort mel­den. So wis­sen wir, dass Du mit­ge­streikt hast. Das funk­tio­niert bald auch digi­tal. Daher bit­te vor­ab online unter www.meine.verdi.de registrieren.

Bin ich zur Leistung von „Notdienst“ verpflichtet?

Not­diens­te kön­nen nur dann getä­tigt wer­den, wenn sie von der Gewerk­schaft und dem Arbeit­ge­ber mit­ein­an­der ver­ein­bart wur­den. In die­ser Ver­ein­ba­rung muss dann auch genau fest­ge­legt wer­den, wer Not­dienst leis­tet. Im Zwei­fel fra­ge bit­te bei ver.di nach.

Beach­te auch: Wenn Du recht­mä­ßig zum Not­dienst ein­ge­teilt wur­dest, musst Du die­sen auch antre­ten, auch wenn Du ger­ne mit­strei­ken wür­dest. Im Zwei­fel ist die Streik­lei­tung gezwun­gen, Not­diens­te anzu­wei­sen. Das wol­len wir vermeiden!

Dürfen Leiharbeiter mitstreiken?

Ja, auch Leih­ar­bei­ter dür­fen die Arbeit ver­wei­gern, wenn sie im bestreik­ten Betrieb ein­ge­setzt wer­den. Der Arbeit­ge­ber muss ihnen den Lohn dann sogar wei­ter­zah­len! Denn nie­mand ist ver­pflich­tet, den im Betrieb strei­ken­den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in den Rücken zu fal­len und sich als Streik­bre­cher miss­brau­chen zu lassen.

Muss ich die Arbeitszeit nacharbeiten und Überstunden leisten?

Nein. Die Anord­nung von Über­stun­den wegen der Teil­nah­me am Streik ist rechts­wid­rig und unwirk­sam. Eine Ver­pflich­tung zur Nach­ar­beit der durch den Streik aus­ge­fal­le­nen Arbeits­stun­den besteht nicht. Übri­gens bedarf die Anord­nung von Über­stun­den der vor­he­ri­gen Zustim­mung des Betriebsrats.

Muss ich nach Ende des Streiks wieder arbeiten?

Ja, sobald der Streik vor­bei ist. Wenn z.B. ein Streik um 23:59 Uhr endet und Du nach 0:00 Uhr zur Arbeit ein­ge­teilt bist, musst Du ab dann wie­der nor­mal und pünkt­lich zur Arbeit erscheinen.

Wo kann ich mehr erfahren?

Da die­se Fra­gen natür­lich bei jedem Streik wie­der auf­tau­chen, haben wir die wich­tigs­ten auf hier gesam­melt. Etwas aus­führ­li­cher in unse­rem Streik­le­xi­kon.