Deine Rechte im Streik
Streik ist ein Grundrecht! Dabei ist es wichtig, sich nicht von den Vorgesetzten einschüchtern zu lassen. Die Arbeitgeber versuchen immer wieder, die Beschäftigten zu verunsichern und sie vom Streiken abzuhalten. Denn beim Streik wird die Arbeit eingestellt. Das ist eine besondere Situation, eine Ausnahmesituation. Damit keine Unsicherheiten auftreten, geben wir euch folgende Hinweise: |
Wer darf streiken?
Alle Beschäftigten die unter den Tarifvertrag fallen haben ein Streikrecht. Sie dürfen streiken, wenn sie die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufruft. Das Streikrecht ist ein Grundrecht und ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG). Dieses Recht hat man auch, wenn man nicht Mitglied der Gewerkschaft ist.
Muss ich mich beim meinem Vorgesetzten zum Streik abmelden?
Nein, dazu bist Du rechtlich nicht verpflichtet. Wenn die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufgerufen hat, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Wenn zum Dienstbeginn gestreikt wird, gehst Du direkt und ohne Umwege zur Streikversammlung. Sollten Verhaltens- und Abmeldepflichten beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder des Betriebs bestehen, gelten diese nicht für Streiks. Ein- und Ausstempeln kann also wegfallen.
Kann ich abgemahnt oder gekündigt werden, wenn ich streike?
Ein deutliches Nein! Wenn der Arbeitgeber das Gegenteil behauptet, will er Dich nur verunsichern und Dich von Deinem Streikrecht abhalten. Rechtlich gilt das „Maßregelungsverbot“; d.h. der Arbeitgeber darf Dich nicht „maßregeln“, weil Du beim Streik ein Grundrecht nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ausübst. Deshalb darf er Dich wegen eines Streiks nicht abmahnen oder gar kündigen.
Wann und wo wird gestreikt?
Die ver.di-Mitglieder werden spätestens 24 Stunden vor dem Streik per E‑Mail informiert. Bitte dazu eine aktuelle E‑Mail-Adresse unter meine.verdi.de hinterlegen. Alternativ auf www.wasi-hessen.de nachsehen. Die ver.di-Vertrauensleute geben Dir ebenfalls Auskunft.
Wie bekomme ich Streikgeld?
Wenn Du streikst, kürzt Dir der Arbeitgeber für diesen Tag den Lohn. Ver.di zahlt seinen Mitgliedern für den Streiktag ein Streikgeld, damit man keinen finanziellen Verlust hat. Wer am Streiktag Mitglied wird (oder vorher online!), bekommt ebenfalls Streikgeld. Um das Streikgeld zu bekommen, musst Du Dich auf der Streikversammlung vor Ort melden. So wissen wir, dass Du mitgestreikt hast. Das funktioniert bald auch digital. Daher bitte vorab online unter www.meine.verdi.de registrieren.
Bin ich zur Leistung von „Notdienst“ verpflichtet?
Notdienste können nur dann getätigt werden, wenn sie von der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber miteinander vereinbart wurden. In dieser Vereinbarung muss dann auch genau festgelegt werden, wer Notdienst leistet. Im Zweifel frage bitte bei ver.di nach.
Beachte auch: Wenn Du rechtmäßig zum Notdienst eingeteilt wurdest, musst Du diesen auch antreten, auch wenn Du gerne mitstreiken würdest. Im Zweifel ist die Streikleitung gezwungen, Notdienste anzuweisen. Das wollen wir vermeiden!
Dürfen Leiharbeiter mitstreiken?
Ja, auch Leiharbeiter dürfen die Arbeit verweigern, wenn sie im bestreikten Betrieb eingesetzt werden. Der Arbeitgeber muss ihnen den Lohn dann sogar weiterzahlen! Denn niemand ist verpflichtet, den im Betrieb streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen und sich als Streikbrecher missbrauchen zu lassen.
Muss ich die Arbeitszeit nacharbeiten und Überstunden leisten?
Nein. Die Anordnung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Übrigens bedarf die Anordnung von Überstunden der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats.
Muss ich nach Ende des Streiks wieder arbeiten?
Ja, sobald der Streik vorbei ist. Wenn z.B. ein Streik um 23:59 Uhr endet und Du nach 0:00 Uhr zur Arbeit eingeteilt bist, musst Du ab dann wieder normal und pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Da diese Fragen natürlich bei jedem Streik wieder auftauchen, haben wir die wichtigsten auf hier gesammelt. Etwas ausführlicher in unserem Streiklexikon.