Wenig bekannt und gern „vergessen“. Wer keine Uniform bekommt, erhält laut Manteltarifvertrag in Hessen 75 € Kleidergeld.
Das der Arbeitgeber eine Dienstkleidung vorschreiben kann leuchtet gerade im Sicherheitsgewerbe den meisten ein. Auch klar, dass der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen hat. Doch was, wenn es keine Dienstkleidung gibt? Besonders im Prüfdienst ist dies häufig der Fall, wenn die Kolleg*innen „in Zivil“ tätig werden. Geht man einfach in Alltagsklamotten zur Arbeit? In Turnschuhen oder Ballerinas? Und wer reinigt die Kleidung und kommt für die Kosten auf?
Für diese Fälle gibt es eine tarifvertragliche Regelung! Nach § 4 MTV Bewachung Hessen hat der Arbeitgeber die Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Tut er dies nicht, stehen Euch 75 € Kleidergeld im Monat zu.
Immer wieder melden sich bei uns Kolleg*innen, denen diese 75 € monatlich vom Arbeitgeber vorenthalten werden. Wir empfehlen in solchen Fällen die 75 € (auch rückwirkend für die letzten drei Monate der Ausschlussfrist) geltend zu machen. Für ver.di-Mitglieder übernimmt das der gewerkschaftliche Rechtsschutz!
Und ohne Tarifbindung?
Der hessische MTV gilt unmittelbar bei Mitgliedsunternehmen des BDSW (Ob Euer Arbeitgeber Mitglied ist könnt ihr auf der Homepage des BDSW unter https://www.bdsw.de/die-mitglieder/ordentliche-mitglieder nachschlagen). Ist der Arbeitgeber kein Mitglied des BDSW müsst ihr in euren Arbeitsvertrag gucken. Oft wird dort die Anwendung des hessischen MTVs vereinbart. Dann steht Euch das Kleidergeld natürlich auch zu.
Ist nur die Anwendung des bundesweiten Mantelrahmentarifvertrags vereinbart, muss Euch der Arbeitgeber zumindest die erforderliche Dienstkleidung unentgeltlich zur Verfügung stellen.