Unter dem Motto „Wir haben ein Recht auf sichere Arbeitsplätze! – Gemeinsam gegen Einmannlogistik“ protestieren die betroffenen Beschäftigten gegen die Einführung der Ein-Mann-Logistik
Die Geld- und Werttransportfahrer*innen, fürchten um ihre Gesundheit und ihr Leben!
Bereits unter den aktuell geltenden Arbeitsbedingungen kann ihr Job nur als lebensgefährlich bezeichnet werden. Vor dieser Lebensgefahr, die nicht selten bei Überfällen auf die Transporter besteht, kann zurzeit noch in den meisten Fällen eine zweite oder sogar dritte Kolleg*in, der/die das Umfeld beobachtet, eingreift oder aber Hilfe holt, schützen.
Leider befürchten sie, dass diese Absicherung nun für eine Vielzahl von Transporten abgeschafft und durch die umgangssprachlich sogenannte „Ein-Mann-Logistik“ ersetzt wird.
Bei der aktuell stattfindenden Neuformulierung der DGUV-Vorschriften und DGUV-Regel für die Branche wird massiv darauf hingewirkt, dass dieser Schutz durch weitere Kolleg*innen entfallen darf.
Die aktuell durch die Berufsgenossenschaften erteilten Ausnahmegenehmigungen machen es den Unternehmen bereits jetzt möglich, die „Ein-Mann-Logistik“ einzuführen und deutlich auszuweiten. Und das, obwohl die derzeit geltenden Regelungen einen Einsatz allein dem Grunde nach nicht zulassen!
Am 20.06.2024 tagte in Fulda das Gremium, das einen Vorschlag für eine zukünftige Neuregelung u.a. für den Geld- und Werttransport erarbeiten soll. Dieses Gremium ist besetzt mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter*innen sowie Vertreter*innen der Verwaltung der Berufsgenossenschaften. Insgesamt wird seitens des BDGW sowie aus der Verwaltung heraus die Festschreibung der sogenannten Ein-Mann-Logistik stark vorangetrieben.
Um unsere Kolleg*innen in diesem Gremium in ihrer Haltung gegen die Ein-Mann-Logistik zu stärken und auch, um den Berufsgenossenschaften zu zeigen, welche Meinung die Beschäftigten der Branche dazu haben, waren wir zu Sitzungsbeginn präsent.
Wir fordern:
Auch die zukünftig geltenden DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln
müssen den bisherigen Standard vorschreiben!
Aktuelle Ausnahmegenehmigungen gehören auf den Prüfstand
und müssen den Einsatz von mindestens 2 Kolleg*innen vorgeben!