GUV – FAKULTA: Absicherung gegen Haftungsrisiken

Plötz­lich ist es pas­siert. Im Beruf einen Moment unauf­merk­sam und schon ist ein Scha­den ent­stan­den. Die nächs­te Fra­ge: Wer zahlt? Weil Beschäf­tig­te immer öfter auf Sum­men sit­zen­blei­ben, die ihnen nie­mand ersetzt, wur­de die GUV/​FAKULTA gegründet.

Die „Gewerk­schaft­li­che Unter­stüt­zungs­ein­rich­tung der DGB-Gewerk­schaf­ten“ ist kei­ne Ver­si­che­rung. Sie ist eine Ein­rich­tung der Ein­zel­ge­werk­schaf­ten im Deut­schen Gewerk­schafts­bund, in der sich sei­ne Mit­glie­der zusam­men­ge­schlos­sen haben.

Ihr schützt Euch damit gegen Risi­ken bei beruf­li­cher und dienst­li­cher Tätigkeit.

Mehr Geld im Notfall

Mit umfas­sen­den Leis­tungs­er­wei­te­run­gen bie­tet die GUV/​FAKULTA – bei gleich­blei­ben­dem Bei­trag von 21 Euro im Jahr – noch mehr finan­zi­el­le Absi­che­rung Ein Bild eines Schlüsselbundes im Schneefür ihre Mit­glie­der. Die Scha­den­er­satz­bei­hil­fe sowie die Unter­stüt­zung bei Kran­ken­haus­auf­ent­halt, Dienst­un­fä­hig­keit und Erwerbs­min­de­rung sowie für Hin­ter­blie­be­ne wer­den zum 1. Janu­ar 2016 aus­ge­wei­tet. Das hat der Ver­wal­tungs­aus­schuss der gewerk­schaft­li­chen Unter­stüt­zungs­ein­rich­tung Ende Novem­ber beschlossen.

Eine Scha­den­er­satz­bei­hil­fe für Mit­glie­der leis­tet die GUV/​FAKULTA nach Lage des Ein­zel­fal­les, wenn der Arbeit­ge­ber den Mit­ar­bei­ter begrün­det auf Scha­den­er­satz in Anspruch nimmt. Die neue Unter­stüt­zungs­ord­nung regelt nun detail­liert, dass das auch bei Dienst­schlüs­sel­ver­lust und Schä­den an Dienst­fahr­zeu­gen gilt, wenn nicht ande­re Ver­si­che­run­gen vor­ran­gig grei­fen, etwa die Kas­ko­ver­si­che­rung. Außer­dem wur­de kon­kre­ti­siert, dass die Scha­den­er­satz­bei­hil­fe auch dann geleis­tet wer­den kann, wenn ande­re Per­so­nen oder die Umwelt geschä­digt wor­den sind.

Das Kran­ken­haus­ta­ge­geld für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te ab 48 Stun­den wird grund­sätz­lich erhöht. Bis­her wur­den min­des­tens 200 und maxi­mal 400 Euro gezahlt. Ab Janu­ar beträgt der pau­scha­le Satz für einen Auf­ent­halt von min­des­tens 48 Stun­den 300 Euro, ab dem drit­ten Kran­ken­haus­tag je Tag zusätz­lich 10 Ein Stethoskop liegt auf einer Computer-TastaturEuro, und zwar bis zu ins­ge­samt 600 Euro.

Wer erwerbs­un­fä­hig wur­de, erhielt bis­lang einen Unter­stüt­zungs­be­trag in Höhe von 2.500 Euro. Künf­tig wird es bei­na­he die fünf­fa­che Sum­me geben. Bei voll­stän­di­ger Erwerbs­min­de­rung – den Begriff der »Erwerbs­un­fä­hig­keit« gibt es im maß­geb­li­chen Sozi­al­ge­setz­buch VI nicht mehr – zahlt die GUV/​FAKULTA dem Mit­glied ein­ma­lig 12.000 Euro.

Mehr als ver­dop­pelt wur­de die Unter­stüt­zung von Hin­ter­blie­be­nen. Erhiel­ten sie bei Tod des Mit­glieds durch Arbeits- oder Dienst­un­fall bis­her 2.500 Euro als Ein­mal­zah­lung, sind es nun 6.000 Euro. Außer­dem kann Hin­ter­blie­be­nen Unter­stüt­zung zur Wah­rung ihrer Inter­es­sen und Durch­set­zung von Rechts­an­sprü­chen im Zusam­men­hang mit dem Unfall­tod gewährt werden.

Über­blick über alle Leis­tun­gen auf der Sei­te der GUV/​FAKUKTA