Plötzlich ist es passiert. Im Beruf einen Moment unaufmerksam und schon ist ein Schaden entstanden. Die nächste Frage: Wer zahlt? Weil Beschäftigte immer öfter auf Summen sitzenbleiben, die ihnen niemand ersetzt, wurde die GUV/FAKULTA gegründet.
Die „Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften“ ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund, in der sich seine Mitglieder zusammengeschlossen haben.
Ihr schützt Euch damit gegen Risiken bei beruflicher und dienstlicher Tätigkeit.
Mehr Geld im Notfall
Mit umfassenden Leistungserweiterungen bietet die GUV/FAKULTA – bei gleichbleibendem Beitrag von 21 Euro im Jahr – noch mehr finanzielle Absicherung für ihre Mitglieder. Die Schadenersatzbeihilfe sowie die Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, Dienstunfähigkeit und Erwerbsminderung sowie für Hinterbliebene werden zum 1. Januar 2016 ausgeweitet. Das hat der Verwaltungsausschuss der gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung Ende November beschlossen.
Eine Schadenersatzbeihilfe für Mitglieder leistet die GUV/FAKULTA nach Lage des Einzelfalles, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter begründet auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Die neue Unterstützungsordnung regelt nun detailliert, dass das auch bei Dienstschlüsselverlust und Schäden an Dienstfahrzeugen gilt, wenn nicht andere Versicherungen vorrangig greifen, etwa die Kaskoversicherung. Außerdem wurde konkretisiert, dass die Schadenersatzbeihilfe auch dann geleistet werden kann, wenn andere Personen oder die Umwelt geschädigt worden sind.
Das Krankenhaustagegeld für Krankenhausaufenthalte ab 48 Stunden wird grundsätzlich erhöht. Bisher wurden mindestens 200 und maximal 400 Euro gezahlt. Ab Januar beträgt der pauschale Satz für einen Aufenthalt von mindestens 48 Stunden 300 Euro, ab dem dritten Krankenhaustag je Tag zusätzlich 10 Euro, und zwar bis zu insgesamt 600 Euro.
Wer erwerbsunfähig wurde, erhielt bislang einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Künftig wird es beinahe die fünffache Summe geben. Bei vollständiger Erwerbsminderung – den Begriff der »Erwerbsunfähigkeit« gibt es im maßgeblichen Sozialgesetzbuch VI nicht mehr – zahlt die GUV/FAKULTA dem Mitglied einmalig 12.000 Euro.
Mehr als verdoppelt wurde die Unterstützung von Hinterbliebenen. Erhielten sie bei Tod des Mitglieds durch Arbeits- oder Dienstunfall bisher 2.500 Euro als Einmalzahlung, sind es nun 6.000 Euro. Außerdem kann Hinterbliebenen Unterstützung zur Wahrung ihrer Interessen und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Unfalltod gewährt werden.
Überblick über alle Leistungen auf der Seite der GUV/FAKUKTA