Bei uns häufen sich die Anfragen von Beschäftigten der Firma Securitas in der Fluggastkontrolle (§ 5) in Frankfurt. Wir informieren über Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Deine Rechte bei Krankmeldung & Dienstabbruch
Liebe Kolleg*innen,
aus gegeben Anlass, möchte ich Euch über Eure Pflichten und Rechte bei der Krankmeldung bzw. AU und Dienstabbruch informieren.
Krankmeldung/AU
Wann eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen ist, regelt das Gesetz: Demnach wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz ab dem vierten Krankheitstag fällig. Doch die Unternehmen sind dazu berechtigt, festzulegen, dass die Bescheinigung bereits eher vorgelegt werden muss, dies muss jedoch in der Regel mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Wer infolge von Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig ist, ist von seiner vertraglichen Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung befreit. Unterschieden werden muss zwischen der Krankmeldung und der Krankschreibung, besser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt. Die Krankmeldung muss durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen. Er ist verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Sie dient also als reine Information über eine Erkrankung. Diese muss auch ohne Gang zum Arzt erfolgen. Eine Krankschreibung hingegen wird durch einen Arzt ausgestellt, der die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Diese muss wiederum beim Arbeitgeber laut Gesetz spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden, es sei denn es ist tariflich anders geregelt.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den „gelben Schein“ nicht mehr. Abgelöst wurde er durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ob mit AU oder ohne, ist der Arbeitgeber*in verpflichtet das Entgelt für den Zeitraum der AU, bis hin zu 6 Wochen fortzuzahlen.
Dienstabbruch
Generell gilt: Beschäftigte müssen eine Arbeitsunfähigkeit oder andere wichtige Gründe dem/der Arbeitgeber*in unverzüglich mitteilen. Somit sollten Sie sich bei Unwohlsein direkt bei den Vorgesetzten melden und diese informieren. Auch wenn Sie am Morgen noch zur Arbeit erschienen sind, darf der/die Arbeitgeberin Ihnen das nicht negativ zur Last legen. Aber: Ein unentschuldigtes Verlassen des Arbeitsplatzes kann unter Umständen zur Abmahnung führen.
Die Stunden, die bis zum regulären Arbeitsende fehlen, müssen nicht nachgearbeitet werden. Der Tag zählt als gearbeitet. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arzt also erst ab dem Folgetag ausstellen (es ist zu empfehlen eine AU ab dem Tag des Dienstabbruch zu einzuholen). Bei Schichtarbeit mit geplanten Zusatzschichten oder längeren Schichten müssen die Stunden gutgeschrieben werden. Betriebliche Regelungen, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung abgegolten werden, verstoßen gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
Habe ich einen Anspruch auf die volle Vergütung für den angebrochenen Tag? Ja! So entschied zum Beispiel das BAG in einem Urteil von 2003, dass ein Arbeitnehmer der während eines Arbeitstages erkrankt, Vergütung für den gesamten Arbeitstag gemäß § 611 BGB erhält. Auch ein Urteil des LAG Köln (4 Sa 290⁄17 vom 12.01.2018) bestätigt diese Rechtsauffassung. Darf mein Vorgesetzter mich auffordern, zum Arzt zu gehen? Es ist unüblich, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber*in aufgefordert werden unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Die Arbeitgeber*in, die es so handhaben, deklarieren als Fürsorgepflicht und freiwilliges Angebot. Aber wie kommt es bei den Beschäftigten an? Keiner muss sich gezwungen fühlen in die Flughafenklinik gebracht werden zu müssen.
Jeder entscheidet selbst, ob und zu welchem Arzt man sich begibt. Nach Rücksprache mit der Leitung der Securitas, ist es ein Angebot auf freiwilliger Basis, welches wir trotzdem kritisieren, da es einschüchternd wirken kann! Das Procedere seitens der Securitas ist klar mitbestimmungspflichtig und muss dem Betriebsrat kommuniziert werden. Die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten dürfen hierbei nicht verletzt werden. Bei Fragen könnt Ihr Euch bei unseren VLs, dem BR oder direkt an ver.di wenden. Es ist wichtig sich der Gewerkschaft anzuschließen, um etwaige Probleme, mit Stärke und Zusammenhalt zu begegnen.
!!!Mitglied werden und die Interessen wahren und verteidigen!!!
Aktuelle Tarifverträge der LuSi findet Ihr unter www.wasi-hessen.de
Mit Kollegialen Grüssen
Behrad Ghofrani & die ver.di VLs
Download: Info_Securitas_§5
Info_Securitas_§5