Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die ver.di-Bundestarifkommission hat der Schlichtungsempfehlung zugestimmt. Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen hat ebenfalls zugestimmt und damit haben wir ein Tarifergebnis.
Mit der Einigung werden die Entgelte ab 01. April 2024 und für Beschäftigten in der Fluggastkontrolle rückwirkend ab 01. Februar 2024 erhöht, es folgen zwei weitere Entgeltsteigerungen am 01. September 2024 und am 01. Januar 2025.
So entwickeln sich die Entgelte:
Die Arbeitgeber wollten keine rückwirkende Erhöhung mehr zulassen. Wir konnten uns mit unseren Argumenten durchsetzen und zumindest eine rückwirkende Erhöhung für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle durchsetzen. Dies ist möglich, da der Bund die Erhöhungen rückwirkend auch refinanziert. Bei den anderen Beschäftigten seien in den Verträgen keine Klauseln enthalten, die eine rückwirkende Refinanzierung vorsehen. Dafür wurde in der EG II das Entgelt um 20 Cent mehr angehoben und damit in einem weiteren kleinen Schritt die Entgelthöhe an die EG I angeglichen. Das letzte Angebot der Arbeitgeber sah für 15 Monate Erhöhungen in den Entgeltgruppen I und II von 2,05 Euro vor und wir haben 2,70 bzw. 2,90 Euro erreicht. Erst ab 01. April 2025 sollte eine weitere Erhöhung kommen. Die Erhöhung für 2025 werden wir bereits ab Dezember 2024 verhandeln.
Für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten werden die Monatsentgelte ab 01.04.24 um 7,8 %, ab 01.09.24 um 3,4 % und ab 01.01.25 um weitere 1,5 % erhöht. Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für einen Anspruch auf Lohnerhöhung von 4.000 auf 5.000 Euro und ab 2025 auf 5.075 Euro im Monat angehoben.
Zusätzlich wird für die PRM-Beschäftigten (Rollstuhlservice am Flughafen DUS) ihre Zulage von derzeit 45 Cent auf 75 Cent pro Stunde ab 01. April 2024 erhöht. Die tarifliche Anwesenheitsprämie von 2,20 Euro pro geleisteten Arbeitstag wird ab Mai 2024 auf 2,50 Euro und maximal 50 Euro im Monat angehoben.
Bezahlung der Mehrarbeit wird ab Dezember wieder verhandelt!
Bei der Mehrarbeitsbezahlung ab der 1. Stunde haben die Arbeitgeber bereits erreichte Verhandlungsstände nicht mehr akzeptieren wollen. Sie haben ihre alten Forderungen nach einer zuschlagsfreien Mehrarbeit im Umfang von einer Arbeitszeit für 1, 2 Monate im Jahr aufrechterhalten. Unsere Vorstellungen und die der Arbeitgeber lagen so weit auseinander, dass es keine Möglichkeit gab, eine Lösung zu finden. Aufgrund der Verweigerungshaltung der Arbeitgeberseite musste das Thema von der Schlichtung ausgeklammert werden. Dafür wurde für den Tarifabschluss nur eine Laufzeit von 15 Monaten vorgesehen. Damit kann das Thema Mehrarbeit in der nächsten Tarifrunde ab Dezember 2024 in die Tarifverhandlungen einbezogen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zum Thema Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei der Mehrarbeit vor, das im September 2024 verkündet werden soll.
Wir werden am Ball bleiben.
Tarifrunde für 2025 beginnt im Dezember 2024!
Mit den Arbeitgebern wurde eine Verfahrensvereinbarung getroffen, die vorsieht, dass bereits im Dezember 2024 die Tarifverhandlungen aufgenommen werden, um bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrages möglichst schon ein Tarifergebnis erzielen zu können und sich damit eine rückwirkende Erhöhung erübrigt. Ab Januar 25 ist die Friedenspflicht aufgehoben, so dass wir für unsere Forderungen kämpfen können.
Arbeit der Führungskräfte ist den Arbeitgebern nicht viel wert!
Für operative Führungskräfte und Ausbildungspersonal haben die Arbeitgeber eine Erhöhung der Zulagen nur um 0,25 € zugestimmt. All unsere Versuche eine weitere Erhöhung zu erreichen haben sie abgelehnt. Den Arbeitgebern ist die Arbeit ihrer Führungskräfte nicht viel wert, obwohl diese für Arbeitsabläufe, Einteilung und Einarbeitung von besonderer Bedeutung sind. Aber es haben sich auch nicht viele Führungskräfte an den Streiks beteiligt. Das Ergebnis dieser Zurückhaltung sieht man an diesem Tarifergebnis. Für mehr Lohn muss man solidarisch kämpfen.
Unsere Streiks haben sich gelohnt!
Diese Schlichtungsempfehlung entspricht in Bezug auf die Bezahlung der Mehrarbeit ab der 1. Stunde nicht unseren Vorstellungen. Die Bezahlung von Mehrarbeit ab der 1. Stunde war eine wichtige Forderung unserer Kolleginnen und Kollegen. Aber wir können zeitnah das Thema wieder aufgreifen und das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann bei der Durchsetzung unserer Forderungen hilfreich sein.
Bei der Erhöhung der Entgelte konnten wir unsere Vorstellungen durchsetzen. Mit diesem Ergebnis werden die Entgelte zwischen 2,70 € und 1,85 € um 12,7 % und 14,5 % erhöht. Wir haben unser Ziel die Kaufkraftverluste der letzten Jahre nachhaltig auszugleichen erreicht.
Das ist ein Erfolg!
Wir müssen uns jetzt auf die Tarifrunde 2025 vorbereiten. Wir können unsere Forderungen nur mit eindrucksvollen wirksamen Streiks durchsetzen! Tarifkämpfe sind Machtkämpfe. Deshalb brauchen wir auch Dich in unseren Reihen.
Solidarisch gemeinsam kämpfen!
GUTE ARBEIT – GUTE LEUTE – GUTES GELD!
Download: Tarifinfo 7 – Tarifrunde 2024
2024–04-09_V_BuV_Tarifinfo-7_Tarifrunde24_final