Ohne Ergebnis sind die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der ICTS Deutschland GmbH am 7. September unterbrochen worden. Die ver.di-Tarifkommission fordert die kompletten Anerkennung der jeweiligen Flächentarifverträge und Zulagen für besondere Tätigkeiten.
Inzwischen sind in den meisten Bundesländern die Flächentarifverträge für allgemein-verbindlich erklärt worden, bzw. werden in Kürze allgemeinverbindlich. Somit besteht eine gesetzliche Verpflichtung diese Löhne auch zu bezahlen.
Damit stehen den Mitarbeitern starke Entgeltsteigerungen zu. Beispielsweise bis zu 3,58€ pro Stunde in Frankfurt, bis zu 2,51 € in Berlin und bis zu 3,26 € in München
(je nach Entgeltgruppe und Stufe).
Der Geschäftsführer Herr Vanoi erklärte, die Löhne entsprechend rückwirkend zum Inkrafttreten der jeweiligen AVEs anzuheben sei „wirtschaftlich schwierig“. Zusätzlich zu den allgemeinverbindlichen Tariflöhnen noch die von uns geforderten Zulagen für unterschiedliche Tätigkeiten komme nun gar nicht in Frage. Selbst ohne den von uns ins Spiel gebrachten Verzicht auf diese Zulagen könne man die Löhne nicht rückwirkend anheben.
Wir haben nochmals klargemacht, dass die Einhaltung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen für uns auf keinen Fall verhandelbar und rechtlich eine Unterschreitung auch gar nicht möglich ist. Sobald die AVEs in Kraft sind, müssen sich alle Sicherheitsfirmen an diese Tarife halten. Dies ist bereits jetzt seit Jahren an Flughäfen in Baden-Württemberg und NRW der Fall und wird nun auch an anderen Flughäfen wie Frankfurt, Berlin und München so sein.
Wie geht’s weiter?
Nach mehreren Stunden ergebnisloser Verhandlungen haben wir diese unterbrochen und einen neuen Verhandlungstermin am 26.09.2017 vereinbart. Diese Denkpause sollte die ICTS Deutschland sinnvoll nutzen.
Allgemeinverbindlicherklärung Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags nach § 5 Tarifvertragsgesetz bewirkt, dass Tarifverträge auch für alle bisher nicht oder anderweitig tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden. In den meisten Bundesländern sind die Löhne inzwischen allgemeinverbindlich (z.B. NRW, Berlin, BaWÜ, Hamburg, Niedersachen, Bremen), oder werden es bald (Hessen, Bayern). |
Download: Tarifinfo 3 ICTS ‑Noch Keine Einigung bei ICTS