Deine Rechte im Streik

Streik ist ein Grund­recht! Dabei ist es wich­tig, sich nicht von den Vor­ge­setz­ten ein­schüch­tern zu las­sen. Die Arbeit­ge­ber ver­su­chen immer wie­der, die Beschäf­tig­ten zu ver­un­si­chern und sie vom Strei­ken abzu­hal­ten. Denn beim Streik wird die Arbeit ein­ge­stellt. Das ist eine beson­de­re Situa­ti­on, eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on. Damit kei­ne Unsi­cher­hei­ten auf­tre­ten, emp­feh­len wir fol­gen­de Hinweise.

Wer darf streiken?

Alle Beschäf­tig­ten die unter den Tarif­ver­trag öffent­li­cher Dienst (TVöD), Bran­chen­ta­rif­ver­trag BVD oder Luft­si­cher­heit (BDLS) fal­len haben ein Streik­recht in der lau­fen­den Tarif­run­de 2025. Sie dür­fen strei­ken, wenn sie die Gewerk­schaft ver.di zum Streik auf­ruft. Das Streik­recht ist ein Grund­recht und ergibt sich aus dem deut­schen Grund­ge­setz (Art. 9 Abs. 3 GG). Die­ses Recht hat man auch, wenn man nicht Mit­glied der Gewerk­schaft ist. Übri­gens fal­len soge­nann­te „AT-Beschäf­tig­te“ nicht unter einen Tarif­ver­trag und wer­den des­halb von der Gewerk­schaft nicht zum Streik aufgerufen.

Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten zum Streik abmelden?

Nein, dazu bist Du recht­lich nicht ver­pflich­tet. Wenn die Gewerk­schaft ver.di zum Streik auf­ge­ru­fen hat, ist auto­ma­tisch die Arbeits­pflicht für die Dau­er des Streiks auf­ge­ho­ben. Wenn zum Dienst­be­ginn gestreikt wird, gehst Du direkt und ohne Umwe­ge zur Streik­ver­samm­lung. Soll­ten Ver­hal­tens- und Abmel­de­pflich­ten beim Ver­las­sen des Arbeits­plat­zes oder des Betriebs bestehen, gel­ten die­se nicht für Streiks. Infor­ma­tio­nen des Arbeit­ge­bers, wonach man sich zum Streik abmel­den oder aus­stem­peln muss sind bil­li­ge Pro­pa­gan­da und kön­nen igno­riert wer­den. Wei­te­re Infos fin­dest Du hier.

Kann ich abgemahnt oder gekündigt werden, wenn ich streike?

Ein deut­li­ches Nein! Wenn der Arbeit­ge­ber das Gegen­teil behaup­tet, will er Dich nur ver­un­si­chern und Dich von Dei­nem Streik­recht abhal­ten. Recht­lich gilt das „Maß­re­ge­lungs­ver­bot“; d.h. der Arbeit­ge­ber darf Dich nicht „maß­re­geln“, weil Du beim Streik ein Grund­recht nach Arti­kel 9 Absatz 3 Grund­ge­setz aus­übst. Des­halb darf er Dich wegen eines Streiks nicht abmah­nen oder gar kündigen.

Wann und wo wird gestreikt?

Die ver.di-Mitglieder wer­den spä­tes­tens 24 Stun­den vor dem Streik infor­miert. Bit­te dazu eine aktu­el­le E‑Mail-Adres­se unter www.meine.verdi.de hin­ter­le­gen. Alter­na­tiv auf www.verdi-fra.de nach­se­hen. Die ver.di-Vertrauensleute geben Dir eben­falls Auskunft.

Wie bekomme ich Streikgeld?

Wenn Du streikst, kürzt Dir der Arbeit­ge­ber für die­sen Tag den Lohn. Ver.di zahlt sei­nen Mit­glie­dern für den Streik­tag ein Streik­geld, damit man kei­nen finan­zi­el­len Ver­lust hat. Wer am Streik­tag Mit­glied wird, bekommt eben­falls Streik­geld. Um das Streik­geld zu bekom­men, musst Du Dich auf der Streik­ver­samm­lung vor Ort mel­den. So wis­sen wir, dass Du mit­ge­streikt hast. Das funk­tio­niert mitt­ler­wei­le auch digi­tal. Daher bit­te vor­ab online unter www.meine.verdi.de regis­trie­renEine Anlei­tung dazu fin­dest Du hier.

Bin ich zur Leistung von „Notdienst“ verpflichtet?

Häu­fig ver­su­chen Arbeit­ge­ber Dich von Dei­nem Streik­recht abzu­hal­ten, indem sie ein­sei­tig einen soge­nann­ten „Not­dienst“ fest­le­gen. Soll­te Dein Chef das ver­su­chen, kannst Du das ein­fach igno­rie­ren. Not­diens­te kön­nen nur dann getä­tigt wer­den, wenn sie von der Gewerk­schaft und dem Arbeit­ge­ber mit­ein­an­der ver­ein­bart wur­den. In die­ser Ver­ein­ba­rung muss dann auch genau fest­ge­legt wer­den, wer Not­dienst leis­tet. Im Zwei­fel fra­ge bit­te bei ver.di nach.

Wir haben mit Fra­port, FraGround/​FGS, Wisag, Fra­Ca­res, FPS, AHS und den Unter­neh­men der Luft­si­cher­heit (BDLS) eine soge­nann­te Not­dienst­ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen. Die­se greift im Fal­le eines Streiks. Not­diens­te die­nen bei einem Streik u.a. zur Abwehr von Gefah­ren für Men­schen und Tie­re, zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung sowie zur Siche­rung von tech­ni­schen Anla­gen. Um dies bei einem Streik zu gewähr­leis­ten, wird es im Rah­men des Not­diens­tes in vie­len Abtei­lun­gen eine Not­be­set­zung für die­se Zwe­cke geben geben. Des Wei­te­ren wird am Streik­tag ein mini­ma­ler Tran­sit­ver­kehr auf­recht­erhal­ten, damit kei­ne Pas­sa­gie­re im Tran­sit­be­reich „stran­den“.
Der­zeit fragt der Arbeit­ge­ber die frei­wil­li­ge Bereit­schaft ab, ob ein­zel­ne Beschäf­tig­te Not­dienst wäh­rend eines Streiks leis­ten wol­len. Die­se Abfra­ge zur Ableis­tung eines Not­diens­tes erfor­dert die frei­wil­li­ge Zustim­mung von Beschäf­tig­ten. Alle Streik­wil­li­gen kön­nen die­se Anfra­ge ein­fach igno­rie­ren. Not­diens­te kön­nen nur dann ange­ord­net wer­den, wenn sich nicht genug Frei­wil­li­ge fin­den soll­ten. Eine detail­ier­te Auf­lis­tung der Not­diens­te fin­dest du hier.

Dürfen Leiharbeiter mitstreiken?

Ja, auch Leih­ar­bei­ter dür­fen die Arbeit ver­wei­gern, wenn sie im bestreik­ten Betrieb ein­ge­setzt wer­den. Der Arbeit­ge­ber muss ihnen den Lohn dann sogar wei­ter­zah­len! Denn nie­mand ist ver­pflich­tet, den im Betrieb strei­ken­den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in den Rücken zu fal­len und sich als Streik­bre­cher miss­brau­chen zu lassen.

Muss ich die Arbeitszeit nacharbeiten und Überstunden leisten?

Nein. Die Anord­nung von Über­stun­den wegen der Teil­nah­me am Streik ist rechts­wid­rig und unwirk­sam. Eine Ver­pflich­tung zur Nach­ar­beit der durch den Streik aus­ge­fal­le­nen Arbeits­stun­den besteht nicht. Übri­gens bedarf die Anord­nung von Über­stun­den der vor­he­ri­gen Zustim­mung des Betriebsrats.

Muss ich nach Ende des Streiks wieder arbeiten?

Ja, sobald der Streik vor­bei ist. Wenn z.B. ein Streik um 23:59 Uhr endet und Du nach 0:00 Uhr zur Arbeit ein­ge­teilt bist, musst Du ab dann wie­der nor­mal und pünkt­lich zur Arbeit erscheinen.

Jetzt geschlos­sen auf­tre­ten und Ent­schlos­sen­heit demons­trie­ren! Für unse­re gemein­sa­men For­de­run­gen den Streik unter­stüt­zen und ver.di-Mitglied werden!