Streik ist ein Grundrecht! Dabei ist es wichtig, sich nicht von den Vorgesetzten einschüchtern zu lassen. Die Arbeitgeber versuchen immer wieder, die Beschäftigten zu verunsichern und sie vom Streiken abzuhalten. Denn beim Streik wird die Arbeit eingestellt. Das ist eine besondere Situation, eine Ausnahmesituation. Damit keine Unsicherheiten auftreten, empfehlen wir folgende Hinweise.
Wer darf streiken?
Alle Beschäftigten die unter den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), Branchentarifvertrag BVD oder Luftsicherheit (BDLS) fallen haben ein Streikrecht in der laufenden Tarifrunde 2025. Sie dürfen streiken, wenn sie die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufruft. Das Streikrecht ist ein Grundrecht und ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG). Dieses Recht hat man auch, wenn man nicht Mitglied der Gewerkschaft ist. Übrigens fallen sogenannte „AT-Beschäftigte“ nicht unter einen Tarifvertrag und werden deshalb von der Gewerkschaft nicht zum Streik aufgerufen.
Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten zum Streik abmelden?
Nein, dazu bist Du rechtlich nicht verpflichtet. Wenn die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufgerufen hat, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Wenn zum Dienstbeginn gestreikt wird, gehst Du direkt und ohne Umwege zur Streikversammlung. Sollten Verhaltens- und Abmeldepflichten beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder des Betriebs bestehen, gelten diese nicht für Streiks. Informationen des Arbeitgebers, wonach man sich zum Streik abmelden oder ausstempeln muss sind billige Propaganda und können ignoriert werden. Weitere Infos findest Du hier.
Kann ich abgemahnt oder gekündigt werden, wenn ich streike?
Ein deutliches Nein! Wenn der Arbeitgeber das Gegenteil behauptet, will er Dich nur verunsichern und Dich von Deinem Streikrecht abhalten. Rechtlich gilt das „Maßregelungsverbot“; d.h. der Arbeitgeber darf Dich nicht „maßregeln“, weil Du beim Streik ein Grundrecht nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ausübst. Deshalb darf er Dich wegen eines Streiks nicht abmahnen oder gar kündigen.
Wann und wo wird gestreikt?
Die ver.di-Mitglieder werden spätestens 24 Stunden vor dem Streik informiert. Bitte dazu eine aktuelle E‑Mail-Adresse unter www.meine.verdi.de hinterlegen. Alternativ auf www.verdi-fra.de nachsehen. Die ver.di-Vertrauensleute geben Dir ebenfalls Auskunft.
Wie bekomme ich Streikgeld?
Wenn Du streikst, kürzt Dir der Arbeitgeber für diesen Tag den Lohn. Ver.di zahlt seinen Mitgliedern für den Streiktag ein Streikgeld, damit man keinen finanziellen Verlust hat. Wer am Streiktag Mitglied wird, bekommt ebenfalls Streikgeld. Um das Streikgeld zu bekommen, musst Du Dich auf der Streikversammlung vor Ort melden. So wissen wir, dass Du mitgestreikt hast. Das funktioniert mittlerweile auch digital. Daher bitte vorab online unter www.meine.verdi.de registrieren. Eine Anleitung dazu findest Du hier.
Bin ich zur Leistung von „Notdienst“ verpflichtet?
Häufig versuchen Arbeitgeber Dich von Deinem Streikrecht abzuhalten, indem sie einseitig einen sogenannten „Notdienst“ festlegen. Sollte Dein Chef das versuchen, kannst Du das einfach ignorieren. Notdienste können nur dann getätigt werden, wenn sie von der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber miteinander vereinbart wurden. In dieser Vereinbarung muss dann auch genau festgelegt werden, wer Notdienst leistet. Im Zweifel frage bitte bei ver.di nach.
Wir haben mit Fraport, FraGround/FGS, Wisag, FraCares, FPS, AHS und den Unternehmen der Luftsicherheit (BDLS) eine sogenannte Notdienstvereinbarung abgeschlossen. Diese greift im Falle eines Streiks. Notdienste dienen bei einem Streik u.a. zur Abwehr von Gefahren für Menschen und Tiere, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Sicherung von technischen Anlagen. Um dies bei einem Streik zu gewährleisten, wird es im Rahmen des Notdienstes in vielen Abteilungen eine Notbesetzung für diese Zwecke geben geben. Des Weiteren wird am Streiktag ein minimaler Transitverkehr aufrechterhalten, damit keine Passagiere im Transitbereich „stranden“.
Derzeit fragt der Arbeitgeber die freiwillige Bereitschaft ab, ob einzelne Beschäftigte Notdienst während eines Streiks leisten wollen. Diese Abfrage zur Ableistung eines Notdienstes erfordert die freiwillige Zustimmung von Beschäftigten. Alle Streikwilligen können diese Anfrage einfach ignorieren. Notdienste können nur dann angeordnet werden, wenn sich nicht genug Freiwillige finden sollten. Eine detailierte Auflistung der Notdienste findest du hier.
Dürfen Leiharbeiter mitstreiken?
Ja, auch Leiharbeiter dürfen die Arbeit verweigern, wenn sie im bestreikten Betrieb eingesetzt werden. Der Arbeitgeber muss ihnen den Lohn dann sogar weiterzahlen! Denn niemand ist verpflichtet, den im Betrieb streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Rücken zu fallen und sich als Streikbrecher missbrauchen zu lassen.
Muss ich die Arbeitszeit nacharbeiten und Überstunden leisten?
Nein. Die Anordnung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Übrigens bedarf die Anordnung von Überstunden der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats.
Muss ich nach Ende des Streiks wieder arbeiten?
Ja, sobald der Streik vorbei ist. Wenn z.B. ein Streik um 23:59 Uhr endet und Du nach 0:00 Uhr zur Arbeit eingeteilt bist, musst Du ab dann wieder normal und pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Jetzt geschlossen auftreten und Entschlossenheit demonstrieren! Für unsere gemeinsamen Forderungen den Streik unterstützen und ver.di-Mitglied werden!