✊ Jahressonderzahlung: Jetzt aktiv werden und Rechte einfordern.

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Lie­be Kolleg*innen, Die Jah­res­son­der­zah­lung steht euch zu – ohne Wenn und Aber! Der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag (§ 9 Abs. 2 ETV zwi­schen ver.di und BDLS) ist ein­deu­tig: Alle Beschäf­tig­ten haben Anspruch auf 100 % der Jahressonderzahlung. Eine Kür­zung ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeit­ge­ber...
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