Beeindruckendes Zeichen der Solidarität mit dem I‑SEC-BR

Verfahren noch nicht entschieden!
Der Kampf geht weiter!

Am Frei­tag den 22.09.2017 ging der Kampf gegen die Zer­schla­gung der Mit­be­stim­mung bei der I‑SEC vor Gericht in die ers­te Run­de. Der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de hat­te eine Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung bean­tragt, um gegen die recht­lich unhalt­ba­re „Anfech­tung“ sei­nes Arbeits­ver­tra­ges vor­zu­ge­hen. Mit die­sem juris­ti­schen Taschen­spie­ler­trick soll bewusst der Kün­di­gungs­schutz des betrof­fe­nen Kol­le­gen umgan­gen wer­den! Außer­dem wehrt er sich gegen das aus­ge­spro­che­ne Haus­ver­bot. Ein kla­rer Ver­stoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz!

Zahlreiche Unterstützer*innen vor Ort!

Ca. 50 soli­da­ri­sche Kolleg*innen waren dem Auf­ruf der ver.di gefolgt und zeig­ten vor Ort gewerk­schaft­li­che Soli­da­ri­tät mit dem Betriebs­rats­vor­sit­zen­den und dem gesam­ten Betriebsrat.

Unterstützer*innen des I‑SEC BRs 22.09.2017

Dar­un­ter waren auch der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des ver.di-Bezirksvorstandes Frank­furt am Main und Regi­on, Tiny Hobs, die Gewerk­schafts­se­kre­tä­rin­nen Kat­ja Deus­ser und Moni­ka Christann (Direkt­kan­di­da­tin der Par­tei Die LINKE im Wahl­kreis Frank­furt am Main II), Ver­tre­ter der ver.di-Betriebsgruppen bei der vgf und der Deut­schen Post AG, der Links­frak­ti­on in der Frank­fur­ter Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung, ver.di-Betriebsräte der Frasec und vie­le wei­te­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Sie alle zeig­ten sich zutiefst ver­är­gert über das arbeit­neh­mer­feind­li­che Vor­ge­hen des Geschäfts­füh­rers der I‑SEC und Vize­prä­si­den­ten des BDLS Glenn Mur­phy und sei­nes „Un-Rechts­an­walts“ (Zitat work-watch.de) Hel­mut Nau­joks! Gleich­zei­tig zeig­ten sie gewerk­schaft­li­che Soli­da­ri­tät mit dem ange­grif­fe­nen I‑SEC-Betriebs­rat!

Vie­le wei­te­re ver.di-Betriebsgruppen und ‑Vor­stän­de, sowie Betriebs­rä­te aus ganz Deutsch­land haben bereits schrift­lich ihre Soli­da­ri­tät mit dem I‑SEC Betriebs­rat erklärt (Bericht folgt auf wasi-hessen.de)!

Verfahren noch nicht entschieden!

Ent­ge­gen der Behaup­tun­gen der I‑SEC hat das Gericht nicht ent­schie­den „dass das Haus­ver­bot (…) auf­recht erhal­ten bleibt“! Viel­mehr ist das Gericht zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass statt eines indi­vi­du­al­recht­li­chen Ver­fah­rens ein Beschluss­ver­fah­ren (Was ist das?) durch­ge­führt wer­den muss. Der Betriebs­rat hat noch heu­te in einer Son­der­sit­zung beschlos­sen, eben­falls ein sol­ches Ver­fah­ren unter­stüt­zend in die Wege zu lei­ten. Dies war die rich­ti­ge Ent­schei­dung und auch die rich­ti­ge Ant­wort auf die Machen­schaf­ten der I‑SEC-Geschäfts­füh­rung!

Wir ste­hen wei­ter fest an der Sei­te des Betriebs­ra­tes! Die demo­kra­ti­sche Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer im Betrieb wird von uns wei­ter ent­schlos­sen verteidigt!

Wei­te­re Berich­te auf wasi-hessen.de!

Down­load Flug­blatt 22.09.2017