Wir hatten bereits im März gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband BDSW beantragt, die hessischen Sicherheitstarifverträge wieder für allgemeinverbindlich zu erklären. Am Donnerstag den 24.08.2017 hat der Tarifausschuss beim Hessischen Sozialministerium entschieden dass das auch passiert. Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen und der Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen wird wieder allgemeinverbindlich.
Und das rückwirkend zum 1. Januar 2017. Leider wieder nicht alle Entgeltgruppen.
Was bedeutet das?
Normalerweise gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die auch im Arbeitgeberverband Mitglied sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Und da auch nur für ver.di-Mitglieder. Wenn ein Tarifvertrag aber für allgemeinverbindlich erklärt wurde, müssen sich auch alle anderen Arbeitgeber der Branche daran halten.
Wie geht’s weiter?
Nun warten wir noch auf die offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dann müssen alle Beschäftigten der Branche mindestens nach dem Entgelttarifvertrag vergütet werden. Da die Allgemeinverbindlichkeit rückwirkend zum 1. Januar 2017 erklärt werden wird, wird dies in einer großen Anzahl an Fällen Arbeit für unseren Rechtsschutz bedeuten.
Viele Arbeitgeber, die nicht Mitglied im BDSW sind, haben ihren Beschäftigten in den letzten Monaten Tariflohn verweigert, diesen holen wir uns dann zurück! Gewerkschaftsmitglieder erhalten ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Rechtsberatung und können ihre Abrechnungen überprüfen lassen, außerdem übernehmen wir (nach drei Monaten Mitgliedschaft) auch die Prozesskosten und führen die Verfahren.
Ohne Allgemeinverbindlichkeit würden Unternehmen zum Zuge kommen, die ihre Beschäftigten nach dem gesetzlichen Mindestlohn (8,84 €) bezahlen – der Preiskampf würde noch deutlicher zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen gehen.
Wir werden Euch natürlich sofort hier informieren, wenn die Veröffentlichung erfolgt ist.