✊ Jahressonderzahlung: Jetzt aktiv werden und Rechte einfordern.

Lie­be Kolleg*innen,

Die Jah­res­son­der­zah­lung steht euch zu – ohne Wenn und Aber! Der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag (§ 9 Abs. 2 ETV zwi­schen ver.di und BDLS) ist ein­deu­tig: Alle Beschäf­tig­ten haben Anspruch auf 100 % der Jahressonderzahlung.

Eine Kür­zung ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeit­ge­ber das Arbeits­ver­hält­nis aus wich­ti­gem Grund nach § 626 BGB rechts­wirk­sam kün­digt. Für alle ande­ren gilt:

  • Anspruch auch bei Elternzeit
  • Anspruch auch bei Langzeiterkrankung
  • Anspruch auch bei ande­ren per­sön­li­chen Abwesenheiten

👉 Es gibt kei­nen Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen. Die Zah­lung muss erfol­gen – und zwar sofort!

Wir setzen euren Anspruch durch!

Soll­te die FraSec in Frank­furt ihrer Ver­pflich­tung wei­ter­hin nicht nach­kom­men, wer­den wir gemein­sam mit euch juris­ti­sche Schrit­te prü­fen und ein­lei­ten. Die ent­spre­chen­de Gel­tend­ma­chung fin­det ihr im Anhang.

Gleich­zei­tig appel­lie­ren wir an die Geschäfts­füh­rung: Hal­tet euch an den Tarif­ver­trag, den ihr selbst unter­schrie­ben habt!

Gemein­sam stark – gemein­sam erfolgreich

ver.di steht euch jeder­zeit für Fra­gen und Unter­stüt­zung zur Sei­te. Wir kämp­fen dafür, dass eure Rech­te nicht nur auf dem Papier ste­hen, son­dern auch auf eurem Kon­to landen.

👉 Jetzt Mit­glied wer­den und Soli­da­ri­tät zei­gen: mitgliedwerden.verdi.de

Kurz erklärt: Geltendmachung

Beschäf­tig­te soll­ten ihren Anspruch auf die Jah­res­son­der­zah­lung schrift­lich gel­tend machen – am bes­ten per Ein­schrei­ben oder per­sön­lich mit Emp­fangs­be­stä­ti­gung. Der Brief soll­te klar auf § 9 Abs. 2 ETV ver­wei­sen und eine Frist zur Zah­lung set­zen. ver.di stellt dafür ein Mus­ter­schrei­ben bereit und unter­stützt bei der Durchsetzung.

Wenn der Arbeit­ge­ber trotz schrift­li­cher Gel­tend­ma­chung nicht zahlt, hast du meh­re­re Optionen:

  • ver.di ein­schal­ten: Die Gewerk­schaft unter­stützt dich bei der Durch­set­zung – auch juristisch.
  • Kla­ge­weg prü­fen: ver.di kann mit dir eine arbeits­recht­li­che Kla­ge vor­be­rei­ten, z. B. auf Zah­lung der Jahressonderleistung.
  • Fris­ten beach­ten: Ansprü­che müs­sen oft inner­halb von drei Mona­ten gel­tend gemacht wer­den (§ 15 ETV – Ausschlussfristen).

👉 Wich­tig: Lass dich nicht ver­trös­ten – je frü­her du aktiv wirst, des­to bes­ser ste­hen dei­ne Chan­cen. ver.di steht dir zur Seite.

Down­load: Flug­blatt Jah­res­son­der­zah­lung FraSec 

Down­load: Mus­ter-Gel­tend­ma­chung

Flugbaltt_​LuSi_​FraSec

Gel­tend­ma­chung LuSi