Jetzt aktiv werden und Petition unterschreiben!
Wenn auch du weiterhin durch mindestens eine*n weitere*n Kolleg*in bei Geld- und Werttransporten geschützt sein möchtest, dann unterzeichne den offenen Brief an die zuständigen Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales!
Seit Jahren geistert das “Gespenst” Ein-Mann-Logistik durch die Branche.
Es gab immer wieder Initiativen einzelner Arbeitgeber diese einzuführen, mit veränderter Sicherheitstechnologie Geldtransporte nicht mehr mit 2 oder 3 Personen zu fahren, sondern zukünftig nur noch mit einer Person.
Das spart Personalkosten, geht aber zu Lasten der Sicherheit der Beschäftigten!
Wir waren und sind gegen Transporte mit nur einer Person!
Bisher gab es “nur” bestehende Ausnahmeregelungen für den Einsatz der Ein-Mann-Logistik, aber die Bestrebungen seitens des Arbeitgeberverbandes bestanden seit Jahren, die
Vorschriften grundsätzlich zu ändern.
Nun nimmt die Entwicklung zur Ein-Mann Logistik dramatisch zu.
Wichtig ist jetzt, dass sich auch die Betroffenen wehren!
Unterschreibt ALLE diesen Brief an die Berufsgenossenschaften und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales!
Zeigt deutlich:
WIR WOLLEN DIE EIN-MANN-LOGISTIK NICHT!
Hilferuf der Beschäftigten der Geld- und Wertbranche – Online-Petition (openpetition.de)
Um die Sicherheit der Beschäftigten weiterhin zu schützen sind wir in vielen Bereichen aktiv!
Wir wollen euch nochmal sehr detailliert über die Hintergründe aufklären und zeigen, was bisher alles unternommen wurde.
Was bisher geschah:Seit Jahren befindet sich die bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bestehende Vorschrift und Regel, die unter anderem die mindestens einzuhaltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards für den Bereich Geld- und Werttransport beinhaltet, in der Überarbeitung. Die bisherige und aktuell noch geltende Vorschrift und Regel verbietet es dem Grunde nach noch, Geld- und Werttransporte mit nur einer Person zu fahren. An dem Überarbeitungsprozess sind auch (ehrenamtliche) Arbeitnehmervertreter*innen und ver.di-Mitglieder in den Gremien der Unfallversicherungsträger beteiligt. Es ist ihnen bis jetzt gelungen, dem in den letzten Jahren immer massiver werdenden Ansinnen entgegenzutreten, die umgangssprachlich sogenannte “Ein-Mann-Logistik” in der zu erwartenden neunen Vorschrift und Regel grundsätzlich zu erlauben. Doch der Druck hat in den letzten Jahren und Monaten massiv zugenommen. Auch unter der aktuell noch geltenden Vorschrift und Regel können die Berufsgenossenschaften sogenannte Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können u.a. auch Und solche Ausnahmegenehmigungen wurden und werden nach aktuellem Kenntnisstand auch zunehmend erteilt. Nun möchte eines der größten Unternehmen am Markt den Einsatz der “Ein-Mann-Logistik” mit Hilfe von Ausnahmegenehmigungen flächendeckend deutlich ausweiten. Sollte dies geschehen ist auch klar, dass sich das auf andere Unternehmen der Branche auswirken wird. Es gilt also zu handeln! |