Auch BDLS lehnt Kurzarbeits-TV ab

KURZARBEITERGELD aufstocken –KÜNDIGUNGEN ausschließen! 

Beschäftigung sichern – aber auch soziale Sicherheit schaffen 

Down­load: 2020-03-28 Aus­hang nach Absa­ge BDLS

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wegen der aktu­el­len Pan­de­mie durch die Ver­brei­tung des Coro­na-Virus (SARS-CoV‑2/­CO­VID-19) und sei­nen unmit­tel­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf den Flug­ha­fen­be­trieb und damit auf die Beschäf­ti­gung im Sicher­heits­be­reich der Flug­hä­fen haben eini­ge Arbeit­ge­ber bereits Gesprä­che mit den Betriebs­rä­ten zu Rege­lun­gen der Kurz­ar­beit auf­ge­nom­men. Aber für vie­le Unter­neh­men gab es bis Mit­te letz­ter Woche noch kei­ne Betriebsvereinbarung.

Zu den ein­zel­nen betrieb­li­chen Rege­lun­gen gibt es als Alter­na­ti­ve die Mög­lich­keit einen Tarif­ver­trag zur Ein­füh­rung der Kurz­ar­beit und zur Beschäf­ti­gungs­si­che­rung zu ver­ein­ba­ren. ver.di hat dem BDLS die­sen Vor­schlag unter­brei­tet. Es gab zwar Skep­sis auf der Arbeit­ge­ber­sei­te, aber ver.di soll­te einen Ent­wurf vor­le­gen. Sol­che Tarif­ver­trä­ge kön­nen die Arbeit der ein­zel­nen Unter­neh­men unter­stüt­zen und schaf­fen glei­che Bedin­gun­gen in der Bran­che. Dies ist auch gegen­über den öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern ein wesent­lich bes­se­rer Aus­gangs­punkt, wenn glei­che Rege­lun­gen für alle Unter­neh­men des BDLS in der Luft­si­cher­heit gel­ten. Für uns hat die­ser Weg damit kla­re Vorteile.

Uns geht es in aller­ers­ter Linie dar­um, Beschäf­ti­gung zu sichern und eine Auf­sto­ckung zum Kurz­ar­bei­ter­geld zu errei­chen. Die gesetz­li­che Rege­lung, also 60 %, bzw. 67 % (mit Kind) vom bis­he­ri­gen Net­to­ver­dienst, ist zu wenig, um finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach zu kom­men und um sein Leben und das der Fami­lie absi­chern zu können.

Die Beschäf­tig­ten müs­sen mit ihren Fami­li­en in der Kri­se über die Run­den kom­men. Des­halb setzt sich ver.di im poli­ti­schen Bereich auch für eine gesetz­lich höhe­re Auf­sto­ckung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des ein!

Wir haben in unserm Tarif­ver­trag eine Auf­sto­ckung auf 90 Pro­zent des Net­to­ent­gelts vor­ge­schla­gen! Zudem wol­len wir betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen wäh­rend der Kurz­ar­beit ausschließen! 

Die BTK Avia­ti­on hat sich am Frei­tag, 27. März 2020 in einer Tele­fon­kon­fe­renz mit dem The­ma beschäf­tigt und einen Ent­wurf eines Tarif­ver­tra­ges ver­ab­schie­det, der dem BDLS seit Frei­tag­mit­tag vorliegt.

Aber noch bevor der BDLS und die Mit­glieds­un­ter­neh­men den Ent­wurf des Tarif­ver­tra­ges kann­ten, kam die Ant­wort des Arbeit­ge­ber­ver­ban­des, dass sie nicht in bun­des­wei­te Ver­hand­lun­gen ein­stei­gen. Damit ent­zieht sich der BDLS und sei­ne Mit­glieds­un­ter­neh­men ihrer Ver­ant­wor­tung für eine gemein­sa­me Lösung für alle.

JETZT LIEGT WEITERHIN DER GESAMTE DRUCK ALLEIN BEI DEN BETRIEBSRÄTEN! Einen Zustand den wir gemein­sam mit dem BDLS ver­mei­den könn­ten! Für die Mit­glie­der der BTK ist klar: Wir ste­hen nun an der Sei­te der Betriebs­rä­te und unter­stüt­zen sie weiterhin.

Denn wir alle haben das glei­che Ziel: Die best­mög­li­che Lösung für die Arbeits­platz­si­cher­heit und für die sozia­le Siche­rung der Beschäf­tig­ten gera­de in Coro­na-Zei­ten.

Eure ver.di-Bundestarifkommission

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