KURZARBEITERGELD aufstocken –KÜNDIGUNGEN ausschließen!
Beschäftigung sichern – aber auch soziale Sicherheit schaffen
Download: 2020-03-28 Aushang nach Absage BDLS
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen der aktuellen Pandemie durch die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV‑2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb und damit auf die Beschäftigung im Sicherheitsbereich der Flughäfen haben einige Arbeitgeber bereits Gespräche mit den Betriebsräten zu Regelungen der Kurzarbeit aufgenommen. Aber für viele Unternehmen gab es bis Mitte letzter Woche noch keine Betriebsvereinbarung.
Zu den einzelnen betrieblichen Regelungen gibt es als Alternative die Möglichkeit einen Tarifvertrag zur Einführung der Kurzarbeit und zur Beschäftigungssicherung zu vereinbaren. ver.di hat dem BDLS diesen Vorschlag unterbreitet. Es gab zwar Skepsis auf der Arbeitgeberseite, aber ver.di sollte einen Entwurf vorlegen. Solche Tarifverträge können die Arbeit der einzelnen Unternehmen unterstützen und schaffen gleiche Bedingungen in der Branche. Dies ist auch gegenüber den öffentlichen Auftraggebern ein wesentlich besserer Ausgangspunkt, wenn gleiche Regelungen für alle Unternehmen des BDLS in der Luftsicherheit gelten. Für uns hat dieser Weg damit klare Vorteile.
Uns geht es in allererster Linie darum, Beschäftigung zu sichern und eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld zu erreichen. Die gesetzliche Regelung, also 60 %, bzw. 67 % (mit Kind) vom bisherigen Nettoverdienst, ist zu wenig, um finanziellen Verpflichtungen nach zu kommen und um sein Leben und das der Familie absichern zu können.
Die Beschäftigten müssen mit ihren Familien in der Krise über die Runden kommen. Deshalb setzt sich ver.di im politischen Bereich auch für eine gesetzlich höhere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ein!
Wir haben in unserm Tarifvertrag eine Aufstockung auf 90 Prozent des Nettoentgelts vorgeschlagen! Zudem wollen wir betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit ausschließen!
Die BTK Aviation hat sich am Freitag, 27. März 2020 in einer Telefonkonferenz mit dem Thema beschäftigt und einen Entwurf eines Tarifvertrages verabschiedet, der dem BDLS seit Freitagmittag vorliegt.
Aber noch bevor der BDLS und die Mitgliedsunternehmen den Entwurf des Tarifvertrages kannten, kam die Antwort des Arbeitgeberverbandes, dass sie nicht in bundesweite Verhandlungen einsteigen. Damit entzieht sich der BDLS und seine Mitgliedsunternehmen ihrer Verantwortung für eine gemeinsame Lösung für alle.
JETZT LIEGT WEITERHIN DER GESAMTE DRUCK ALLEIN BEI DEN BETRIEBSRÄTEN! Einen Zustand den wir gemeinsam mit dem BDLS vermeiden könnten! Für die Mitglieder der BTK ist klar: Wir stehen nun an der Seite der Betriebsräte und unterstützen sie weiterhin.
Denn wir alle haben das gleiche Ziel: Die bestmögliche Lösung für die Arbeitsplatzsicherheit und für die soziale Sicherung der Beschäftigten gerade in Corona-Zeiten.
Eure ver.di-Bundestarifkommission
Ein Gedanke zu „Auch BDLS lehnt Kurzarbeits-TV ab“
Kommentare sind geschlossen.