Am 17. Juli 2025 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des hessischen Tarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Allgemeinverbindlichkeit ist damit auch formal in Kraft getreten. Sie gilt für die meisten Entgeltgruppen rückwirkend zum 1. Januar 2025. Solltet ihr also in den letzten Monaten nicht die Löhne gemäß der aktuellen Entgelttabelle erhalten haben, könnt ihr sie rückwirkend beim Arbeitgeber geltend machen.
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