Allgemeinverbindlichkeit in Kraft!

Am 17. Juli 2025 wur­de die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung des hes­si­schen Tarif­ver­tra­ges für das Sicher­heits­ge­wer­be im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Die All­ge­mein­ver­bind­lich­keit ist damit auch for­mal in Kraft getre­ten. Sie gilt für die meis­ten Ent­gelt­grup­pen rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2025. Soll­tet ihr also in den letz­ten Mona­ten nicht die Löh­ne gemäß der aktu­el­len Ent­gelt­ta­bel­le erhal­ten haben, könnt ihr sie rück­wir­kend beim Arbeit­ge­ber gel­tend machen.

ver.di-Mitglieder erhal­ten bei Bedarf Unter­stüt­zung durch den gewerk­schaft­li­chen Rechts­schutz!