Anmelden? Abmelden? Informationen für Streikende.

Anmel­den? Abmel­den? Ein­ste­chen? Aus­ste­chen? Ja was denn nun?  Uns errei­chen vie­le Anfra­gen zum Ver­hal­ten am Streik­tag. Das wich­tigs­te zum The­ma An- und Abmel­den, bzw. Ein- und Aus­ste­chen. Auch zum The­ma Not­dienst und Wie­der­auf­nah­me der Arbeit.

Dienstanweisung der Firma I-SEC
Dienst­an­wei­sung der Fir­ma I‑SEC

Eini­ge Arbeit­ge­ber irri­tie­ren ihre Beschäf­tig­ten, der­zeit mit kurio­sen Dienst­an­wei­sun­gen. So ver­langt die Fir­ma I‑SEC in einer Dienst­an­wei­sung, dass ihre Arbeitnehmer*innen in Dienst­klei­dung zu kom­men haben. Was ihr im Streik tragt, ist aber natür­lich Eure Sache! Von uns aus könnt ihr auch im Rosa TüTü kommen!

Dar­über hin­aus sol­len sich alle Strei­ken­den auch noch per­sön­lich beim Arbeit­ge­ber zum Streik abmel­den. Hier unse­re Hin­wei­se dazu:

Im Streik abmelden oder »ausstempeln«?

Das Streikrecht gilt für alle!

Alle Arbeitnehmer*innen haben das Recht, das im Grund­ge­setz ver­brief­te Streik­recht (Arti­kel 9 Abs. 3 GG) wahr­zu­neh­men und dem Streik­auf­ruf von ver.di zu fol­gen. Oft behaup­ten Arbeit­ge­ber, Strei­ken­de sei­en vor Betei­li­gung an einem gewerk­schaft­li­chen Streik ver­pflich­tet, sich beim Vor­ge­setz­ten abzu­mel­den, durch Ein­tra­gung in eine Lis­te ihre Streik­be­tei­li­gung bzw. Streik­be­reit­schaft anzu­kün­di­gen oder elek­tro­ni­sche Zeit­er­fas­sungs­ge­rä­te zu bedie­nen (»Aus­stem­peln«).

Derartige Pflichten bestehen für streikende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht!

Wenn ver.di zum Streik auf­ge­ru­fen hat und die Arbeit­neh­mer sich dem Streik­auf­ruf anschlie­ßen, ist auto­ma­tisch die Arbeits­pflicht für die Dau­er des Streiks auf­ge­ho­ben. Soweit in einem bestreik­ten Betrieb rechts­wirk­sa­me Rege­lun­gen über Ver­hal­tens- und Abmel­de­pflich­ten der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer beim Ver­las­sen des Arbeits­plat­zes oder des Betrie­bes bestehen, gel­ten die­se nicht für Streiks. Außer­dem sind die­se Ver­hal­tens­pflich­ten durch den Ent­schluss der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, sich am Streik zu betei­li­gen, aufgehoben.

Muss ich mich beim Vorgesetzten abmelden oder in Streiklisten des Arbeitgebers eintragen?

Der­ar­ti­ge Ver­pflich­tun­gen bestehen recht­lich nicht. Eine Abmel­de­pflicht beim Arbeit­ge­ber wäre auch mit der wirk­sa­men Aus­übung des Streik­rechts nicht ver­ein­bar, da der Ent­schluss der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zur Streik­teil­nah­me durch zusätz­li­chen psy­cho­lo­gi­schen Druck erschwert würde.

Arbeit­neh­mer sind nicht ver­pflich­tet, ihre Streik­be­tei­li­gung vor Streik­be­ginn anzu­kün­di­gen; sie kön­nen ihre Absicht bezüg­lich der Betei­li­gung an einem bevor­ste­hen­den Streik dem Arbeit­ge­ber gegen­über ver­schwei­gen (Urteil Bun­des­ar­beits­ge­richt 12.11.1996 – 1 AZR 36496).

Bin ich verpflichtet Zeiterfassungsgerät zu bedienen (»Ausstempeln«)?

Es besteht auch kei­ne Pflicht, beim Ver­las­sen des Betrie­bes zum Zwe­cke der Streik­be­tei­li­gung gege­be­nen­falls dort vor­han­de­ne Zeit­er­fas­sungs­ge­rä­te zu bedie­nen. Auf­grund der Betei­li­gung am Streik ist die Pflicht zum »Aus­stem­peln« auf­ge­ho­ben. Die Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer betei­li­gen sich an einem Streik, um dem Arbeit­ge­ber ihre Arbeits­kraft zu ent­zie­hen. Wenn Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer beim Ver­las­sen des Betrie­bes »Aus­stem­peln«, kön­nen sie anschlie­ßend dem Arbeit­ge­ber gegen­über die geschul­de­te Arbeits­leis­tung nicht mehr vor­ent­hal­ten. Strei­ken wäh­rend der Frei­zeit ist kei­ne Streik­teil­nah­me (Bun­des­ar­beits­ge­richt 26.7.2005, Az. 1 AZR 13304).

Was ist mit dem Notdienst?

Zur Abwehr von Gefah­ren für Leib und Leben von Pas­sa­gie­ren, Beschäf­tig­ten und Strei­ken­den hat ver.di mit FraSec und I‑SEC Not­dienst­ver­ein­ba­run­gen geschlos­sen. Die unter die­se Not­dienst­ver­ein­ba­rung fal­len­den Beschäf­tig­ten wer­den zu die­sen Not­diens­ten wäh­rend des Streiks ein­ge­teilt und erhal­ten Not­dienst­aus­wei­se. Die­se müs­sen sich regu­lär zu den fest­ge­setz­ten Zei­ten an- und abmel­den und natür­lich auch ein- und aus­ste­chen. Bei Fra­gen wen­det Euch bit­te an Eure ver.di-Betriebsräte oder ver.di-Vertrauensleute!

Ich bin um 2 Uhr schon im Dienst. Wie verhalte ich mich?

Eigent­lich ganz ein­fach: Wer nicht zu Not­diens­ten ein­ge­teilt ist, ver­lässt ruhig und gelas­sen sei­nen Arbeits­platz und macht sich auf den Weg zum Streik­lo­kal (Fra­port-Forum zwi­schen T1 und Fern­bahn­hof). Für An- oder Abmel­den usw. gilt das oben geschrie­be­ne. Wir wer­den ver­su­chen Strei­ken­de 8er von den Außen­to­ren abzu­ho­len. Unse­re Kapa­zi­tä­ten sind aber begrenzt. Wenn ihre Euch ander­wei­tig auf den Weg macht (Per­so­nal­bus, ÖPNV usw.), ist das hilf­reich und sinnvoll.

Und ab 20 Uhr?

Wenn ihr einen geplan­ten Dienst habt, der über 20 Uhr hin­aus­geht, wird ab 20 Uhr wie­der gear­bei­tet. Bit­te infor­miert Euch recht­zei­tig über Euren jewei­li­gen Ein­satz­ort und plant even­tu­el­le War­te­zei­ten an den PWKs ein. Diens­ten­de ist dann zum Schichtende.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Streik­tag folgen!