Anmelden? Abmelden? Einstechen? Ausstechen? Ja was denn nun? Uns erreichen viele Anfragen zum Verhalten am Streiktag. Das wichtigste zum Thema An- und Abmelden, bzw. Ein- und Ausstechen. Auch zum Thema Notdienst und Wiederaufnahme der Arbeit.
Einige Arbeitgeber irritieren ihre Beschäftigten, derzeit mit kuriosen Dienstanweisungen. So verlangt die Firma I‑SEC in einer Dienstanweisung, dass ihre Arbeitnehmer*innen in Dienstkleidung zu kommen haben. Was ihr im Streik tragt, ist aber natürlich Eure Sache! Von uns aus könnt ihr auch im Rosa TüTü kommen!
Darüber hinaus sollen sich alle Streikenden auch noch persönlich beim Arbeitgeber zum Streik abmelden. Hier unsere Hinweise dazu:
Im Streik abmelden oder »ausstempeln«?
Das Streikrecht gilt für alle!
Alle Arbeitnehmer*innen haben das Recht, das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht (Artikel 9 Abs. 3 GG) wahrzunehmen und dem Streikaufruf von ver.di zu folgen. Oft behaupten Arbeitgeber, Streikende seien vor Beteiligung an einem gewerkschaftlichen Streik verpflichtet, sich beim Vorgesetzten abzumelden, durch Eintragung in eine Liste ihre Streikbeteiligung bzw. Streikbereitschaft anzukündigen oder elektronische Zeiterfassungsgeräte zu bedienen (»Ausstempeln«).
Derartige Pflichten bestehen für streikende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht!
Wenn ver.di zum Streik aufgerufen hat und die Arbeitnehmer sich dem Streikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Soweit in einem bestreikten Betrieb rechtswirksame Regelungen über Verhaltens- und Abmeldepflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder des Betriebes bestehen, gelten diese nicht für Streiks. Außerdem sind diese Verhaltenspflichten durch den Entschluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich am Streik zu beteiligen, aufgehoben.
Muss ich mich beim Vorgesetzten abmelden oder in Streiklisten des Arbeitgebers eintragen?
Derartige Verpflichtungen bestehen rechtlich nicht. Eine Abmeldepflicht beim Arbeitgeber wäre auch mit der wirksamen Ausübung des Streikrechts nicht vereinbar, da der Entschluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Streikteilnahme durch zusätzlichen psychologischen Druck erschwert würde.
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Streikbeteiligung vor Streikbeginn anzukündigen; sie können ihre Absicht bezüglich der Beteiligung an einem bevorstehenden Streik dem Arbeitgeber gegenüber verschweigen (Urteil Bundesarbeitsgericht 12.11.1996 – 1 AZR 364⁄96).
Bin ich verpflichtet Zeiterfassungsgerät zu bedienen (»Ausstempeln«)?
Es besteht auch keine Pflicht, beim Verlassen des Betriebes zum Zwecke der Streikbeteiligung gegebenenfalls dort vorhandene Zeiterfassungsgeräte zu bedienen. Aufgrund der Beteiligung am Streik ist die Pflicht zum »Ausstempeln« aufgehoben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligen sich an einem Streik, um dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zu entziehen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verlassen des Betriebes »Ausstempeln«, können sie anschließend dem Arbeitgeber gegenüber die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr vorenthalten. Streiken während der Freizeit ist keine Streikteilnahme (Bundesarbeitsgericht 26.7.2005, Az. 1 AZR 133⁄04).
Was ist mit dem Notdienst?
Zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Passagieren, Beschäftigten und Streikenden hat ver.di mit FraSec und I‑SEC Notdienstvereinbarungen geschlossen. Die unter diese Notdienstvereinbarung fallenden Beschäftigten werden zu diesen Notdiensten während des Streiks eingeteilt und erhalten Notdienstausweise. Diese müssen sich regulär zu den festgesetzten Zeiten an- und abmelden und natürlich auch ein- und ausstechen. Bei Fragen wendet Euch bitte an Eure ver.di-Betriebsräte oder ver.di-Vertrauensleute!
Ich bin um 2 Uhr schon im Dienst. Wie verhalte ich mich?
Eigentlich ganz einfach: Wer nicht zu Notdiensten eingeteilt ist, verlässt ruhig und gelassen seinen Arbeitsplatz und macht sich auf den Weg zum Streiklokal (Fraport-Forum zwischen T1 und Fernbahnhof). Für An- oder Abmelden usw. gilt das oben geschriebene. Wir werden versuchen Streikende 8er von den Außentoren abzuholen. Unsere Kapazitäten sind aber begrenzt. Wenn ihre Euch anderweitig auf den Weg macht (Personalbus, ÖPNV usw.), ist das hilfreich und sinnvoll.
Und ab 20 Uhr?
Wenn ihr einen geplanten Dienst habt, der über 20 Uhr hinausgeht, wird ab 20 Uhr wieder gearbeitet. Bitte informiert Euch rechtzeitig über Euren jeweiligen Einsatzort und plant eventuelle Wartezeiten an den PWKs ein. Dienstende ist dann zum Schichtende.
Weitere Informationen zum Streiktag folgen!