Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage angepasst und wird daher bis einschl. 25.11.2021 verlängert. Wir informieren über die wichtigsten Änderungen.
Um die Impfquote zu steigern, gibt es neu die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, Beschäftigte zur Wahrnehmung der Impfangebote von der Arbeit freizustellen, Betriebsärzt*innen bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen und die Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufzuklären (Bundesanzeiger vom 9.9.2021).
Was ist neu?
Neu in der Corona-Arbeitsschutzverordnung:
- Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes können Arbeitgeber*innen einen ihnen bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. (§ 2, Abs. 1, Satz 2)
- Arbeitgeber*innen haben den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 impfen zu lassen. (§ 5 Abs. 1, Satz 1)
- Arbeitgeber*innen haben die Betriebsärzt*innen und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzt*innen, die Schutzimpfungen aus Gründen des Bevölkerungsschutzes im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen. (§ 5 Abs. 1, Satz 2)
- Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren. (§ 5 Abs. 2)
Die betrieblichen Interessenvertretungen sind wiederum aufgefordert, gemeinsam mit den Arbeitgeber*innen, die notwendigen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten durch- und umzusetzen.
Keine Pflicht zur Offenbarung des Corona-Impfstatus
Wichtig: In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass Beschäftigte nicht verpflichtet sind, Arbeitgeber*innen gegenüber ihren Impfstatus zu offenbaren und Betriebsärzt*innen keine Auskunft über den Impfstatus an den Arbeitgeber zu geben haben.
Bestehende Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit sind in der Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin unverzichtbar.
Dies gilt für:
- die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsnotwendige Minimum.
- die Umsetzung der AHA+L‑Regel.
- die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger.
- die Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
- Pausenzeiten und Pausenbereiche, in denen der Infektionsschutz gewährleistet sein muss.
- das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken bzw. FFP2-Masken, wenn der Schutz der Beschäftigten durch technisch-organisatorische Maßnahmen nicht möglich ist.
- die Bereitstellung der Masken durch die Arbeitgeber*innen und die Verpflichtung der Beschäftigten, die Masken zu tragen.
- die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen zum mindestens zweimal wöchentlichen Testangebot.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 10.9.2021 an die Dauer der epidemischen Lage angepasst und somit bis einschließlich 25.11.2021 verlängert.
Download: sopoaktuell – Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 10.9.2021 aktualisiert und verlängert
Informationen zur Corona-Impfung
Skepsis überwinden – durch klare und nachvollziehbare Informationen |
Einige Beschäftigte haben Fragen und sind skeptisch gegenüber der Impfkampagne. Sie brauchen klare Informationen und belegte Fakten, um sich aus freien Stückeng zu entscheiden. Diese sind unter anderem hier zu finden:
- Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus, die Impfung und wie man sich schützen kann auf zusammengegencorona.de (auch auf
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Zusammen gegen Corona - Rund um die Corona-Impfung gibt es viele Fragen. Im Netz finden sich viele Antworten. Doch leider sind nicht immer alle richtig. Oft tauchen dazu falsche Informationen auf. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat einige davon unter die Lupe genommen und erklärt, was dahintersteckt.
Corona-Impfung: Irrtümer und Falschinformationen (bundesregierung.de) - CORRECTIV ist ein spendenfinanziertes Recherchezentrum in Deutschland. Auch dort hat man die häufigsten Behauptungen einem Faktencheck unterzogen.
Corona-Impfung: Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck (correctiv.org) - PhD Martin Moder, österreichischer Molekularbiologe, Autor populärwissenschaftlicher Bücher und Teil der Wissenschaftskabarettgruppe Science Busters, erklärt für das RKI die Wirkweise und potenziellen Risiken der mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19:
Wirkweise und potentielle Risiken der mRNA-Impfstoffe gegen COVID19. – YouTube