Falsche Löhne bei IWS am Flughafen!

BDLS Mitgliedsunternehmen IWS reagiert auf ver.di-Veröffentlichung zur Anwendung falscher Tarifverträge für ihre Beschäftigten bei der DHL Airways GmbH am Flughafen Köln/​Bonn!

Betroffen von diesem Konflikt sind auch die IWS Beschäftigten bei der DHL am Flughafen Frankfurt!

Am 09. Sep­tem­ber 2024 hat­ten wir hier aus­führ­lich über die Anwen­dung der fal­schen Tarif­ver­trä­ge bei der IWS im Objekt DHL am Flug­ha­fen Köln/​Bonn berich­tet. Nun gibt es hier­zu eine Reak­ti­on vom BDLS Mit­glieds­un­ter­neh­men IWS.

Die Geschäfts­füh­rung der IWS hat ver.di NRW ange­schrie­ben und sich Anfang die­ser Woche auch schrift­lich an alle Beschäf­tig­ten an den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt am Main (in den Objek­ten von DHL) gewandt. Die vor­lie­gen­de Stel­lung­nah­me mit den dort auf­ge­führ­ten Argu­men­ten des Arbeit­ge­bers über­zeu­gen nicht und sind in der Sache wider­sprüch­lich. Der Geschäfts­füh­rer behaup­tet näm­lich, dass selbst wenn die Tarif­ver­trä­ge für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen Anwen­dung fin­den soll­ten, wäre die Ein­grup­pie­rung der Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in der Ent­gelt­grup­pe 3 (Ent­gelt­grup­pe für Sicher­heits­tä­tig­kei­ten) sach­lich und fach­lich falsch.

Die IWS-Sicher­heits­mit­ar­bei­ter wür­den nach sei­ner Mei­nung in die unters­te Ent­gelt­grup­pe 5 (Ent­gelt­grup­pe für Ser­vice­dienst­leis­tun­gen) gehö­ren. Jeg­li­che Begrün­dung bzw.  Erklä­rung, war­um die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter aus sei­ner Sicht nicht in die Ent­gelt­grup­pe 3, son­dern in die Ent­gelt­grup­pe 5 gehö­ren sol­len, bleibt die IWS den Beschäf­tig­ten aber schuldig.

Zur Klar­stel­lung: Die IWS-Beschäf­tig­ten in den Objek­ten von der DHL an den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt am Main sind nach­weis­lich Sicher­heits­mit­ar­bei­ter (ent­spre­chend der Arbeits­ver­trä­ge, Flug­ha­fen­aus­wei­se und Schu­lungs­zer­ti­fi­ka­te gemäß Nr. 11.2.3.9 der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 20151998 Luft­si­cher­heit, die das ein­deu­tig bele­gen) und defi­ni­tiv kei­ne Ser­vice­kräf­te. Des­halb kann die Ein­grup­pie­rung der Sicher­heits­mit­ar­bei­ter nicht in die Ent­gelt­grup­pe 5 (Ser­vice­dienst­leis­tung) erfol­gen. Dies wäre aus unse­rer Sicht falsch und zudem nicht gerechtfertigt.

Für uns stellt sich aber in ers­ter Linie gar nicht die Fra­ge, ob die Tarif­ver­trä­ge für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen in den Objek­ten von der DHL an den bei­den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt Anwen­dung fin­den. Es ist deut­lich im Gel­tungs­be­reich u.a. des Ent­gelt­ta­rif­ver­trags nie­der­ge­schrie­ben, für wen die­se Tarif­ver­trä­ge gel­ten, näm­lich für alle Beschäf­tig­ten, die den Vor­ga­ben des Kapi­tel 11 des Anhan­ges zur Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 20151998 unterliegen.

Auszug aus dem Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:

Alle Beschäf­tig­ten von IWS, die Sicher­heits­tä­tig­kei­ten in den Objek­ten von DHL an den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt am Main aus­üben, müs­sen erfolg­reich Luft­si­cher­heits­schu­lun­gen zum Bei­spiel gemäß Num­mer 11.2.3.9 (also Kapi­tel 11 wie im Gel­tungs­be­reich vor­ge­se­hen) der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 20151998 absol­viert haben und eine posi­ti­ve Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fung gemäß § 7 Luft­SiG nach­wei­sen. Genau die­se Vor­aus­set­zun­gen erfül­len auch alle IWS-Beschäf­tig­ten und des­halb gilt für sie fol­ge­rich­tig die­ser Tarifvertrag.

Die Sicher­heits­fir­ma IWS will nun den Kon­flikt in einer pari­tä­tisch besetz­ten Clea­ring­stel­le (Schlich­tungs­kom­mis­si­on) mit Ver­tre­tern unse­rer Gewerk­schaft ver.di sowie des Arbeit­ge­ber­ver­bands BDLS klä­ren lassen.

Wir sind im Inter­es­se unse­rer Gewerk­schafts­mit­glie­der an den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt am Main ger­ne bereit außer­ge­richt­lich in der Clea­ring­stel­le die Anwen­dung des Tarif­ver­trags für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen und die rich­ti­ge Ein­grup­pie­rung ent­spre­chend ihren Sicher­heits­tä­tig­kei­ten zu klären.

Die IWS-Geschäfts­füh­rung hat jetzt schon allen Beschäf­tig­ten schrift­lich ver­spro­chen, soll­te in der Clea­ring­stel­le her­aus­kom­men, dass die Tarif­ver­trä­ge für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen Anwen­dung fin­den, wer­den die­se in Rück­spra­che mit dem Auf­trag­ge­ber DHL Air­ways GmbH sofort für alle Beschäf­tig­ten an den Flug­hä­fen Köln/​Bonn und Frank­furt am Main umgesetzt.

Unse­re For­de­rung an die IWS ist in die­sem Zusam­men­hang ganz klar: die Ansprü­che der Beschäf­tig­ten aus den Ent­gelt- und Man­tel­ta­rif­ver­trags­kor­rek­tu­ren müs­sen dann auch für alle Beschäf­tig­ten im Rah­men der Aus­schluss­fris­ten rück­wir­kend erfolgen!

Anmer­kung: Am Flug­ha­fen Köln/​Bonn gibt es neben DHL noch zwei wei­te­re gro­ße Fracht­un­ter­neh­men, näm­lich UPS und Fedex. Die­se bei­den Akteu­re set­zen eben­falls pri­va­te Sicher­heits­fir­men im Werks­be­reich ein. Die Fir­ma Köt­ter Avia­ti­on ist bei UPS und Pond Secu­ri­ty bei FedEx für die Sicher­heits­auf­ga­ben ver­ant­wort­lich. Köt­ter und Pond sind auch Mit­glieds­un­ter­neh­men im Arbeit­ge­ber­ver­band BDLS und wen­den – im Gegen­satz zu IWS – die rich­ti­gen Tarif­ver­trä­ge an und ver­gü­ten die Sicher­heits­kräf­te im Werk­schutz gemäß der Ent­gelt­grup­pe 3 (Sicher­heits­tä­tig­keit gemäß Num­mer 11.2.3.9 EU-Ver­ord­nung) des Tarif­ver­trags für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen mit dem aktu­el­len Grund­lohn von 20,19 € pro Stunde.

Wir werden euch über die weitere Entwicklung im Konflikt mit der IWS auf dem Laufenden halten.

Tarifverträge schützen die Beschäftigten der Luftsicherheitsbranche!