Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie ihr wisst, hat die FraSec seit vielen Jahren für Arbeit am Ostersonntag und am Pfingstsonntag den Feiertagszuschlag in Höhe von 100% gezahlt. Es handelt sich dabei um eine übertarifliche Leistung. Dies war auch der FraSec definitiv so bekannt.
Mit der Abrechnung der Zuschläge für den Monat März mussten wir feststellen, dass nur noch der tarifliche Sonntagszuschlag in Höhe von 25% für den Ostersonntag gezahlt wurde. Eine Vorankündigung zur Absenkung der Zuschläge seitens der FraSec gab es nicht.
Die FraSec muss daher die Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag in Höhe von 100% weiter bezahlen.
Wir haben bereits die Geschäftsleitung der FraSec zur Zahlung der Feiertagszuschläge an Oster- und Pfingstsonntag aufgefordert. Sollte sich hier nichts tun, werden wir euch eine Mustergeltendmachung für die fehlenden Zuschläge zur Verfügung stellen.
Wir werden dies für ver.di Mitglieder zur Not auch vor dem Arbeitsgericht einklagen!
2 Gedanken zu „Feiertagszuschläge bei Frasec – so geht’s nicht!“
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