Betriebsräte und ver.di kämpfen um Erhalt aller Arbeitsplätze!
Download: Flyer Frasec KUG
Die Betriebsräte der FraSec haben in intensiven Verhandlungen mit der Geschäftsführung und unterstützt von ver.di, eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit am Standort Frankfurt verhandelt. Trotz der beispiellosen Flugreduzierungen werden betriebsbedingte Kündigungen auf absehbare Zeit vermieden.
Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber aufgestockt!
Auf Grund der erheblichen Reduzierung des Auftragsvolumens kommt auch die FraSec nicht um die Beantragung von Kurzarbeit herum. Das ist für viele Beschäftigten bitter, die Einkommensverluste sind für viele schwierig zu verkraften. Wir konnten aber erreichen, dass die FraSec das gesetzliche Kurzarbeitergeld nach folgender Staffelung aufstockt:
- 95% des Netto bis 30% Kurzarbeit
- 90% des Netto bis 50% Kurzarbeit
- 85% des Netto bis 70% Kurzarbeit
- 80% des Netto bis 90% Kurzarbeit
- 75% des Netto bis 100% Kurzarbeit
Beispielsweise zahlt der Arbeitgeber bei 50% Kurzarbeit einen Zuschuss, damit man auf 90% seines letzten Nettolohns kommt (siehe Beispielrechnung). So kann zumindest ein Teil des Lohnverlustes ausglichen werden. Die Regelungen zu Shopping-Card und Jobticket bleiben in Kraft.
Außerdem konnten auf Initiative des Betriebsratsvorsitzenden für die Dauer der tatsächlichen Kurzarbeit folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Mitarbeiter, die im Besitz einer Parkmarke für die Parkhäuser P8, P43, P58, P7, P606 oder P81 sind, werden von den monatlichen Gebühren befreit. Die Parkmarkenbesitzer müssen ihre Parkmarke nicht zurückgeben. So wird sichergestellt, dass der Parkplatz auch nach Beendigung der Kurzarbeit zur Verfügung steht. Für die Dauer der tatsächlichen Kurzarbeit steht das Parkhaus P8 allen FraSec-Mitarbeitern für die Dauer der Ableistung ihrer individuellen Schichtdienste kostenfrei zur Verfügung.
- Positive Planungskontenstände, die im Rahmen der Dienstplanung für den Monat April 2020 auf „Null“ reduziert wurden, werden den betroffenen Mitarbeitern auf ihren individuellen Mitarbeiterkonten gutgeschrieben. Für die Dauer der Kurzarbeit können diese Stunden nur in Freizeit abgegolten werden, auch wenn das Mitarbeiterkonto durch diese Buchung die Kontenhöchstgrenze von + 50 Std. überschreitet.Die Option der Auszahlung besteht erst nach Beendigung der Kurzarbeitsphase.
Auch Geschäftsführung und leitende Angestellte müssen Beitrag leisten!
Wegen der Kurzarbeit werden die meisten Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Monaten weniger Geld in der Tasche haben. Auch die Geschäftsführung der FraSec und leitende Angestellte sollen ihren Beitrag leisten! Daher fordern wir, die Gehälter des Managements ebenfalls zu senken!
Beratung und Schutz für ver.di-Mitglieder
Noch ist nicht absehbar, wie lange die Krise andauern wird. Komme was wolle, ver.di wird seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen! Auch ver.di hat Maßnahmen ergriffen, um dauerhaft unsere Kernaufgaben zu erbringen. Dazu gehört vor allem die Unterstützung und Beratung unserer Mitglieder und von Betriebsräten bei Problemen aufgrund der akuten Krisensituationen:
Arbeitsrechtliche Fragen oder Probleme?
Wendet Euch an die ver.di-Vertrauensleute, oder per Mail an den ver.di Fachbereich Besondere Dienstleitungen:
Mitglied werden!
Die Zeiten werden hart! Schützt euch und schließt euch zusammen in einer starken Gewerkschaft!
Ein Gedanke zu „FraSec: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit FRA“
Kommentare sind geschlossen.