FraSec: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit FRA

Betriebsräte und ver.di kämpfen um Erhalt aller Arbeitsplätze!

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Die Betriebs­rä­te der FraSec haben in inten­si­ven Ver­hand­lun­gen mit der Geschäfts­füh­rung und unter­stützt von ver.di, eine Betriebs­ver­ein­ba­rung zur Kurz­ar­beit am Stand­ort Frank­furt ver­han­delt. Trotz der bei­spiel­lo­sen Flug­reduzierungen wer­den betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen auf abseh­ba­re Zeit vermieden.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber aufgestockt!

Auf Grund der erheb­li­chen Redu­zierung des Auf­trags­vo­lu­mens kommt auch die FraSec nicht um die Bean­tra­gung von Kurz­ar­beit her­um. Das ist für vie­le Beschäf­tig­ten bit­ter, die Ein­kommensverluste sind für vie­le schwie­rig zu ver­kraf­ten. Wir konn­ten aber errei­chen, dass die FraSec das gesetz­liche Kurz­ar­bei­ter­geld nach fol­gen­der Staf­felung aufstockt:

  • 95% des Net­to bis 30% Kurzarbeit
  • 90% des Net­to bis 50% Kurzarbeit
  • 85% des Net­to bis 70% Kurzarbeit
  • 80% des Net­to bis 90% Kurzarbeit
  • 75% des Net­to bis 100% Kurzarbeit

Bei­spiels­wei­se zahlt der Arbeit­ge­ber bei 50% Kurz­ar­beit einen Zuschuss, damit man auf 90% sei­nes letz­ten Net­to­lohns kommt (sie­he Bei­spiel­rech­nung). So kann zumin­dest ein Teil des Lohn­ver­lus­tes aus­gli­chen wer­den. Die Rege­lun­gen zu Shop­ping-Card und Job­ti­cket blei­ben in Kraft.

Außer­dem konn­ten auf Initia­ti­ve des Betriebs­rats­vor­sit­zen­den für die Dau­er der tat­säch­li­chen Kurz­arbeit fol­gen­de Maß­nah­men erreicht werden:

  1. Mit­ar­bei­ter, die im Besitz einer Park­mar­ke für die Park­häu­ser P8, P43, P58, P7, P606 oder P81 sind, wer­den von den monat­li­chen Gebüh­ren befreit. Die Park­mar­ken­be­sit­zer müs­sen ihre Park­mar­ke nicht zurück­geben. So wird sicher­ge­stellt, dass der Park­platz auch nach Been­di­gung der Kurz­ar­beit zur Ver­fü­gung steht. Für die Dau­er der tat­säch­li­chen Kurz­ar­beit steht das Park­haus P8 allen FraSec-Mit­ar­bei­tern für die Dau­er der Ableis­tung ihrer indi­vi­du­el­len Schicht­diens­te kos­ten­frei zur Verfügung.
  2. Posi­ti­ve Pla­nungs­kon­ten­stän­de, die im Rah­men der Dienst­pla­nung für den Monat April 2020 auf „Null“ redu­ziert wur­den, wer­den den betrof­fe­nen Mit­ar­bei­tern auf ihren indi­vi­du­el­len Mitarbeiter­konten gutge­schrieben. Für die Dau­er der Kurz­ar­beit kön­nen die­se Stun­den nur in Frei­zeit ab­gegolten wer­den, auch wenn das Mitarbeiter­konto durch die­se Buchung die Konten­höchstgrenze von + 50 Std. über­schreitet.Die Opti­on der Aus­zah­lung besteht erst nach Beendi­gung der Kurzarbeitsphase.

Auch Geschäftsführung und leitende Angestellte müssen Beitrag leisten!

Wegen der Kurz­ar­beit wer­den die meis­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in den nächs­ten Mona­ten weni­ger Geld in der Tasche haben. Auch die Geschäfts­führung der FraSec und lei­ten­de Ange­stell­te sol­len ihren Bei­trag leis­ten! Daher for­dern wir, die Gehäl­ter des Manage­ments eben­falls zu senken!

Beratung und Schutz für ver.di-Mitglieder

Noch ist nicht abseh­bar, wie lan­ge die Kri­se andau­ern wird. Kom­me was wol­le, ver.di wird sei­nen Mit­glie­dern mit Rat und Tat zur Sei­te ste­hen! Auch ver.di hat Maß­nah­men ergrif­fen, um dau­er­haft unse­re Kern­aufgaben zu erbrin­gen. Dazu gehört vor allem die Unter­stüt­zung und Bera­tung unse­rer Mit­glie­der und von Betriebs­rä­ten bei Pro­ble­men auf­grund der aku­ten Krisensituationen:

Arbeitsrechtliche Fragen oder Probleme?

Wen­det Euch an die ver.di-Vertrauensleute, oder per Mail an den ver.di Fach­be­reich Beson­de­re Dienstleitungen: 

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Bleibt gesund!

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