Beschäftigte brauchen ein Kurzarbeitergeld von dem sie leben können!
Download: 2020-03-27 Aushang nach Absage BDGW
Liebe Kolleginnen u. Kollegen,
es sind gerade schwere Zeiten, nicht nur gesundheitlich. Aus vielen Betrieben sind uns Kunden- und Volumenrückgänge bekannt – daher haben viele Arbeitgeber bereits Gespräche mit den Betriebsräten zu Regelungen der Kurzarbeit aufgenommen.
Neben einzelnen betrieblichen Regelungen, kann man aber auch mit einem Tarifvertrag eine gleiche Regelung für alle Betriebe einer Branche schaffen. Für uns hat dieser Weg klare Vorteile:
- Alle Betriebe haben dadurch die gleichen Bedingungen. Die Beschäftigten sind nicht in dem einen Betrieb besser oder schlechter gestellt, als in einem anderen Unternehmen
- durch eine Allgemeinverbindlichkeit erfasst ein Tarifvertrag auch die Betriebe, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören.
Die BTK hat sich am Donnerstag, 26.3.2020 in einer Telefonkonferenz mit dem Thema beschäftigt und einen Entwurf eines Tarifvertrages verabschiedet, der noch am Abend dem BDGW übermittelt wurde.
Uns geht es hier in allererster Linie darum, eine gute Lösung für die Beschäftigten hinzubekommen und eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld zu erreichen. Die gesetzliche Regelung, also 60 %, bzw. 67 % (mit Kind) vom bisherigen Nettoverdienst, ist zu wenig, um seine Miete zu bezahlen und die Ausgaben zu decken!
Es ist wichtig, dass die Beschäftigten in der Krise mit ihren Familien über die Runden kommen und nicht hängengelassen werden – daher haben wir auch Unterschriften gesammelt und machen Druck auf die Bundesregierung, die Aufstockung gesetzlich zu regeln (Link zur Petition hier. Kann immer noch unterschrieben werden!).
Wir haben in unserem Tarifvertrag eine Staffelung der Aufstockung von 80 – 95 % (+ 5% mehr für Kinder) vorgeschlagen! Zudem müssen Kündigungen während der Kurzarbeit ausgeschlossen werden!
Sehr schnell kam die Antwort des Arbeitgeberverbandes, der Verhandlungen nun doch ablehnen muss, da einige Einzelunternehmen die Lösung eines flächendeckenden Tarifvertrags ablehnen und scheinbar lieber eigene Lösung herbeiführen wollen. Damit entziehen sie sich ihrer Verantwortung für eine gemeinsame Lösung für alle
JETZT LIEGT DER GESAMTE DRUCK LEIDER BEI DEN BETRIEBSRÄTEN! Einen Zustand den wir vermeiden wollten!
Für die Mitglieder der BTK ist klar: Wir stehen nun an der Seite der Gesamtbetriebsräte und unterstützen sie weiterhin.
Denn wir alle haben das gleiche Ziel: Die bestmögliche Lösung im Sinn der Beschäftigten gerade in Corona-Zeiten.
Eure ver.di-Bundestarifkommission