Geld und Wert: BDGW verweigert sich Kurzarbeitstarifvertrag

Beschäftigte brauchen ein Kurzarbeitergeld von dem sie leben können!

Down­load: 2020-03-27 Aus­hang nach Absa­ge BDGW

Lie­be Kol­le­gin­nen u. Kollegen,

es sind gera­de schwe­re Zei­ten, nicht nur gesund­heit­lich. Aus vie­len Betrie­ben sind uns Kun­den- und Volu­men­rück­gän­ge bekannt – daher haben vie­le Arbeit­ge­ber bereits Gesprä­che mit den Betriebs­rä­ten zu Rege­lun­gen der Kurz­ar­beit aufgenommen.

Neben ein­zel­nen betrieb­li­chen Rege­lun­gen, kann man aber auch mit einem Tarif­ver­trag eine glei­che Rege­lung für alle Betrie­be einer Bran­che schaf­fen. Für uns hat die­ser Weg kla­re Vorteile:

  • Alle Betrie­be haben dadurch die glei­chen Bedin­gun­gen. Die Beschäf­tig­ten sind nicht in dem einen Betrieb bes­ser oder schlech­ter gestellt, als in einem ande­ren Unternehmen 
  • durch eine All­ge­mein­ver­bind­lich­keit erfasst ein Tarif­ver­trag auch die Betrie­be, die nicht dem Arbeit­ge­ber­ver­band angehören. 

Die BTK hat sich am Don­ners­tag, 26.3.2020 in einer Tele­fon­kon­fe­renz mit dem The­ma beschäf­tigt und einen Ent­wurf eines Tarif­ver­tra­ges ver­ab­schie­det, der noch am Abend dem BDGW über­mit­telt wurde.

Uns geht es hier in aller­ers­ter Linie dar­um, eine gute Lösung für die Beschäf­tig­ten hin­zu­be­kom­men und eine Auf­sto­ckung zum Kurz­ar­bei­ter­geld zu errei­chen. Die gesetz­li­che Rege­lung, also 60 %, bzw. 67 % (mit Kind) vom bis­he­ri­gen Net­to­ver­dienst, ist zu wenig, um sei­ne Mie­te zu bezah­len und die Aus­ga­ben zu decken!

Es ist wich­tig, dass die Beschäf­tig­ten in der Kri­se mit ihren Fami­li­en über die Run­den kom­men und nicht hän­gen­ge­las­sen wer­den – daher haben wir auch Unter­schrif­ten gesam­melt und machen Druck auf die Bun­des­re­gie­rung, die Auf­sto­ckung gesetz­lich zu regeln (Link zur Peti­ti­on hier. Kann immer noch unter­schrie­ben werden!).

Wir haben in unse­rem Tarif­ver­trag eine Staf­fe­lung der Auf­sto­ckung von 80 – 95 %  (+ 5% mehr für Kin­der) vor­ge­schla­gen! Zudem müs­sen Kün­di­gun­gen wäh­rend der Kurz­ar­beit aus­ge­schlos­sen werden! 

Sehr schnell kam die Ant­wort des Arbeit­ge­ber­ver­ban­des, der Ver­hand­lun­gen nun doch ableh­nen muss, da eini­ge Ein­zel­un­ter­neh­men die Lösung eines flä­chen­de­cken­den Tarif­ver­trags ableh­nen und  schein­bar lie­ber eige­ne Lösung her­bei­füh­ren wol­len. Damit ent­zie­hen sie sich ihrer Ver­ant­wor­tung für eine gemein­sa­me Lösung für alle

JETZT LIEGT DER GESAMTE DRUCK LEIDER BEI DEN BETRIEBSRÄTEN! Einen Zustand den wir ver­mei­den wollten!

Für die Mit­glie­der der BTK ist klar: Wir ste­hen nun an der Sei­te der Gesamt­be­triebs­rä­te und unter­stüt­zen sie weiterhin.

Denn wir alle haben das glei­che Ziel: Die best­mög­li­che Lösung im Sinn der Beschäf­tig­ten gera­de in Coro­na-Zei­ten.

Eure ver.di-Bundestarifkommission