ICTS – jetzt geht’s an den Urlaub

Nach­dem ICTS Deutsch­land jetzt die Jah­res­son­der­zah­lung geleis­tet hat, wird der Urlaub gekürzt. So geht’s nicht! Wir sind dran!

Wir berich­te­ten (hier und hier), dass die ICTS Deutsch­land die laut MTV eigent­lich mit der Mai-Abrech­nung im Juni fäl­li­ge Jah­res­son­der­zah­lung nicht bezahlt hat. Unse­re Juris­ten stan­den mehr oder weni­ger mit den Akten unter dem Arm in den Start­lö­chern, um für unse­re Mit­glie­der Kla­ge beim Arbeits­ge­richt zu erhe­ben. Da beka­men wir die Nach­richt: ICTS knickt ein. Die Jah­res­son­der­zah­lung wur­de – ver­spä­tet aber immer­hin – mit der August-Abrech­nung bezahlt. Ein schö­ner Erfolg für die Arbeitnehmer*innen, der nur durch die gute Zusam­men­ar­beit zwi­schen Mit­glie­dern, Betriebs­rat und Gewerk­schaft mög­lich wurde!

Nächster Schock – ICTS kürzt den Urlaub

Mit der Abrech­nung für August dann aber der nächs­te Schock: ICTS „berech­net den Urlaubs­an­spruch neu“. Plötz­lich haben die Beschäf­tig­ten nur noch einen unge­fähr halb so hohen Urlaubs­an­spruch. Betrof­fe­ne Arbeitnehmer*innen erhal­ten Post von der Sta­ti­ons­lei­te­rin. Dar­in wird ihnen erklärt, dass auf Grund der ein­ge­führ­ten Kurz­ar­beit der Urlaub neu berech­net wer­den müsste:

Anschreiben der ICTS an ihre Mitarbeiter zur Urlaubsberechnung vom September 2020
Anschrei­ben der ICTS an ihre Mit­ar­bei­ter zur Urlaubs­be­rech­nung vom Sep­tem­ber 2020

Pikant: Dies soll auch für Urlaub in der Ver­gan­gen­heit gel­ten! Uns lie­gen Schrei­ben vor, nach denen nach­träg­lich der Urlaub neu abge­rech­net wer­den soll, bzw. für Urlaub, der eben­falls bereits statt­ge­fun­den hat, nach­träg­lich die Geneh­mi­gung zurück­ge­zo­gen wer­den soll.

Wir ste­hen der­zeit in Kon­takt mit unse­ren Juris­ten. Die Rechts­la­ge ist kom­pli­ziert, denn es han­delt sich hier sozu­sa­gen um arbeits­recht­li­ches Neu­land. Ein­fach: gesagt: „Sowas gab’s noch nie.“

ver.di-Mitglieder, die akut von der Urlaubs­kür­zung betrof­fen sind und in den nächs­ten Tagen oder Wochen in Urlaub gehen möch­ten, wen­den sich bit­te an unser Team Bera­tung und Recht unter 069‑2569‑0 oder .