Nachdem ICTS Deutschland jetzt die Jahressonderzahlung geleistet hat, wird der Urlaub gekürzt. So geht’s nicht! Wir sind dran!
Wir berichteten (hier und hier), dass die ICTS Deutschland die laut MTV eigentlich mit der Mai-Abrechnung im Juni fällige Jahressonderzahlung nicht bezahlt hat. Unsere Juristen standen mehr oder weniger mit den Akten unter dem Arm in den Startlöchern, um für unsere Mitglieder Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Da bekamen wir die Nachricht: ICTS knickt ein. Die Jahressonderzahlung wurde – verspätet aber immerhin – mit der August-Abrechnung bezahlt. Ein schöner Erfolg für die Arbeitnehmer*innen, der nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern, Betriebsrat und Gewerkschaft möglich wurde!
Nächster Schock – ICTS kürzt den Urlaub
Mit der Abrechnung für August dann aber der nächste Schock: ICTS „berechnet den Urlaubsanspruch neu“. Plötzlich haben die Beschäftigten nur noch einen ungefähr halb so hohen Urlaubsanspruch. Betroffene Arbeitnehmer*innen erhalten Post von der Stationsleiterin. Darin wird ihnen erklärt, dass auf Grund der eingeführten Kurzarbeit der Urlaub neu berechnet werden müsste:
Pikant: Dies soll auch für Urlaub in der Vergangenheit gelten! Uns liegen Schreiben vor, nach denen nachträglich der Urlaub neu abgerechnet werden soll, bzw. für Urlaub, der ebenfalls bereits stattgefunden hat, nachträglich die Genehmigung zurückgezogen werden soll.
Wir stehen derzeit in Kontakt mit unseren Juristen. Die Rechtslage ist kompliziert, denn es handelt sich hier sozusagen um arbeitsrechtliches Neuland. Einfach: gesagt: „Sowas gab’s noch nie.“
ver.di-Mitglieder, die akut von der Urlaubskürzung betroffen sind und in den nächsten Tagen oder Wochen in Urlaub gehen möchten, wenden sich bitte an unser Team Beratung und Recht unter 069‑2569‑0 oder .