Die Beschäftigten bei ICTS Deutschland an den Flughäfen sind nun seit Wochen und Monaten in Kurzarbeit. Dies ist für viele eine enorme Belastung. Gut also, dass laut Manteltarifvertrag im Mai die von ver.di verhandelte Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5% des Regelentgelts ansteht.
Leider vertritt die ICTS hierzu eine seltsame Rechtsauffassung. In einem Aushang vermeldete der Geschäftsführer Nikolaos Papatrechas Anfang Mai, da derzeit kein Regelentgelt mehr zu zahlen sei, müsse man klären, ob auch die Jahressonderzahlung gekürzt werden müsste. Gegen eine solche Klärung ist sicher nichts einzuwenden. Denn das Ergebnis kann nur sein: Die Jahressonderzahlung muss gezahlt werden. Steht ja im Manteltarifvertrag Luftsicherheit, und der gilt auch während der Kurzarbeit. Punkt.
Besondere Form der Klärung
Leider sieht das die ICTS Deutschland anders und hat die Jahressonderzahlung nicht ausgezahlt. So geht das natürlich nicht.
Die Jahressonderzahlung ist unabhängig von der momentanen Kurzarbeit und muss gezahlt werden. Sollte die ICTS auf ihrer Position beharren, so greift irgendwann die tarifvertragliche Ausschlussfrist, und man kommt – auch vor Gericht – nicht mehr an das Geld heran. Die Arbeitnehmer*innen sind also gezwungen, die Zahlung geltend zu machen.
Wir haben daher eine Mustergeltendmachung erstellt. Ihr müsst Euch selbst ausrechnen, wie hoch die Jahressonderzahlung bei Euch ist. (Vertragsstunden mal Stundenlohn, und davon dann 12,5%). Das dann eintragen und ab zum Arbeitgeber. Lasst Euch den Empfang der Geltend¬machung am besten auf eine Kopie quittieren.
Sollte der Arbeitgeber bis zum 15.07.2020 nicht zahlen, müsst ihr, um an Euer Geld zu kommen, zum Arbeitsgericht. Für ver.di-Mitglieder natürlich kein Problem, denn ihr erhaltet Rechtsschutz nach unserer Satzung!
Für Fragen stehen Euch Eure Betriebsräte und die bekannten ver.di-Kontakte zur Verfügung.
Download: Mustergeltendmachung Jahressonderzahlung ICTS
2 Gedanken zu „ICTS zahlt keine Jahressonderzahlung! Jetzt reagieren!“
Kommentare sind geschlossen.