ICTS Deutschland hat auch nach Aufforderung die Jahressonderzahlung für die Luftsicherheitskräfte nicht gezahlt. Jetzt handeln um das Geld zu sichern!
Wir hatten schon darüber berichtet: ICTS hat den Luftsicherheitskräften an den Flughäfen, die sich in Kurzarbeit befinden, die Jahressonderzahlung nicht bezahlt. Wir hatten daraufhin unseren Mitgliedern – aber auch allen anderen Arbeitnehmer*innen – eine Mustergeltendmachung zur Verfügung gestellt, um die Ansprüche geltend zu machen. Viele von Euch haben das auch getan. Trotzdem: Die Zahlung steht weiter noch aus. In einer Mitarbeiterveröffentlichung schreibt der Geschäftsführer Nikolaos Papatrechas man „prüfe“ weiterhin. Ziemlich lange Prüfung. Besonders für Beschäftigte in Kurzarbeit, die mit einem Bruchteil ihres regulären Einkommens auskommen müssen.
Zeit zu handeln
Da auch mit der Juni-Abrechnung das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, tickt inzwischen die Uhr. Drei Monate haben wir Zeit, um den Anspruch vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Ansonsten verfällt er laut Ausschlussfrist im Tarifvertrag. Und drei Monate sind schneller rum als man meint. Insbesondere dann, wenn man alle Unterlagen zusammensuchen, sich einen Anwalt suchen, Klage einreichen muss usw.
Gute Tarifverträge gibt es ja bekanntlich nur mit ver.di. Deren Durchsetzung aber natürlich auch! Denn ver.di gewährt ihren Mitgliedern natürlich kostenfreien Rechtsschutz nach unserer Satzung. Alle ver.di-Mitglieder bei ICTS in Frankfurt kriegen daher in den nächsten Tagen Post von uns.
Denn unser Geld schenken wir ICTS nicht!
Ein Gedanke zu „Jahressonderzahlung bei ICTS – Jetzt wird’s ernst!“
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