Arbeitgeberin darf die AU nicht einfach anzweifeln!
Aus gegebenem Anlass möchten wir Stellung nehmen zum Umgang der FraSec Fraport Security Services GmbH mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und den daraus herbeigeführten Repressalien.
Euer Betriebsrat und wir sind uns einig: Im Krankheitsfall gilt grundsätzlich die Entgeltfortzahlung! Ausnahmen dürfen nicht zu Regel werden! Unberechtigt das Entgelt bei einer AU einzubehalten, ist nicht nur rücksichtslos, sondern bringt unsere Mitglieder und Beschäftigten in künstlich erzeugte Not. Darunter leiden nicht nur sie selbst, sondern auch deren Familien ihre Existenz wird dadurch gefährdet!
Das können und werden wir nicht hinnehmen und genaustens beobachten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz wurde von den Gewerkschaften hart erkämpft und darf nicht willkürlich missinterpretiert werden. Wir erklären uns solidarisch mit den Betroffenen und dem Betriebsrat! Wer Lohnfortzahlung unberechtigt verweigert, betreibt Lohnraub! Krank ist krank – und kein Verhandlungsthema! Wir erwarten von der FraSec Transparenz! Wir sagen Nein zu:
- anzweifeln der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne plausiblen Anlass
- Generalverdacht
- Lohnstopp oder Verweigerung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
👉Das ist rechtswidrig und eine Frechheit!
Die AU ist ein amtlicher Nachweis – sie gilt, solange kein gegenteiliger Beweis vorliegt.
Deine Rechte sind klar geregelt!
- § 3 EntgFG: Im Krankheitsfall hast du grundsätzlich Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung.
- § 5 EntgFG: Die ärztliche AU-Bescheinigung reicht grundsätzlich als Nachweis
Unsere Antwort auf Repression:
- Nicht einschüchtern lassen!
- Alles dokumentieren: Jede Drohung, jede Anzweiflung aufschreiben oder aufbewahren.
- Betriebsrat einschalten: Der BR hat Mitbestimmungsrechte und kann sofort aktiv werden.
- ver.di Rechtschutz kontaktieren: Wir beraten dich!
- Solidarisch bleiben: Wenn eine*r von uns angegriffen wird, sind wir alle gemeint!
Wehrt euch gegen Schikanen – mit ver.di habt ihr Rückendeckung!
Download: Flugbaltt_FraSec_EntgFG
Flugbaltt_FraSec_EntgFG (003) (002)