Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Der ETV enthält eine unklare Formulierung zur dazu, für welchen Zeitraum bei Arbeit am 24. Und 31.12. ein Zuschlag zu zahlen ist. Daher haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine klarstellende Erklärung verständigt, die wir euch zur Verfügung stellen.
Download: Erklärung der Tarifvertragsparteien
2024–12-19-Erklärung_TVP_24-31–12-ocr