Luftsicherheit: Erklärung der Tarifvertragsparteien

Lie­be Kol­le­gin­nen, lie­be Kollegen,

Der ETV ent­hält eine unkla­re For­mu­lie­rung zur dazu, für wel­chen Zeit­raum bei Arbeit am 24. Und 31.12. ein Zuschlag zu zah­len ist. Daher haben sich die Tarif­ver­trags­par­tei­en auf eine klar­stel­len­de Erklä­rung ver­stän­digt, die wir euch zur Ver­fü­gung stellen.

Down­load: Erklä­rung der Tarifvertragsparteien

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