Luftsicherheit: Verhandlungen zu Funktionszulagen fortgesetzt

Zeitzuschläge werden am 25. August verhandelt!

Die Ver­hand­lun­gen zur Tari­fie­rung der Zula­gen für Funk­tio­nen (Dis­po­nent [Admin],Aufsichtspersonal, Super­vi­sor, Aus­bil­dungs­per­so­nal) wur­den am 27. Juli 2022 in Ber­lin fortgesetzt.

Down­load: ver.di-Info – Zwei­te Verhandlungsunde

Die Tarif­ver­trags­par­tei­en sind sich einig, dass für die ers­te Füh­rungs­ebe­ne (Auf­sichts­per­so­nal) und zwei­te Füh­rungs­ebe­ne (Super­vi­sor) sowie für das Aus­bil­dungs­per­so­nal eine Zula­ge ver­ein­bart wer­den soll. In Klä­rung ist ob als Vor­aus­set­zung für die Zah­lung einer Funk­ti­ons­zu­la­ge, die Qua­lif­kat­i­on gem. der Rege­lung 11.2.4. „Spe­zi­fi­sche Schu­lung von Per­so­nen, die mit der unmit­tel­ba­ren Auf­sicht über Per­so­nen betraut sind, die Sicher­heits­kon­trol­len durch­füh­ren (Auf­sichts­per­so­nal)“ der EU-Ver­ord­nung 20151998 vor­ge­se­hen wird. Für die zwei­te Ebe­ne könn­ten als Kri­te­ri­en die Schu­lung nach 11.2.4. und das Füh­ren von Auf­sichts­per­so­nal genutzt werden.

Die ver.di-Tarifkommission for­dert eine kla­re tarif­li­che Rege­lung für die drit­te Ebe­ne, da es in der Pra­xis noch ope­ra­ti­ve Beschäf­tig­te gebe, die die­se Funk­ti­on wahr­neh­men und eine Zula­ge in Höhe von 3,50 Euro pro Stun­de erhalten.

Der BDLS möch­te wei­ter­hin für Aus­bil­der eine Funk­ti­ons­zu­la­ge tari­fie­ren, aber nur für soge­nann­te Flex­trai­ner/-aus­bil­der, wel­che noch als Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen im ope­ra­ti­ven Ein­satz sind und nach Bedarf als Trai­ner /​ Aus­bil­der beschäf­tigt wer­den. Die haupt­amt­li­chen Aus­bil­der, die dau­er­haft und ohne jeg­li­chen ope­ra­ti­ven Ein­satz als Sicher­heits­kräf­te tätig sind, sol­len ein Monats­ent­gelt erhal­ten und ohne ope­ra­ti­ven Ein­satz wür­den sie auch nicht unter den Gel­tungs­be­reich des Ent­gelt­ta­rif­ver­tra­ges für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen fallen.

Die ver.di-Tarifkommission hat auf eine Klä­rung der Stell­ver­tre­tungs­funk­ti­on und deren Funk­ti­ons­zu­la­ge gedrängt. Dazu wur­de bis­her kei­ne kla­re Aus­sa­ge von den Arbeit­ge­bern getroffen.

Der BDLS bekräf­tig­te, dass eine Zula­ge für die Disponenten/​Admin nicht tarif­lich gere­gelt wer­den kön­ne, da die Funk­ti­on kei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on als Sicher­heits­kraft an Ver­kehrs­flug­hä­fen vor­aus­set­ze und die Funk­ti­on zur Per­so­nal­pla­nung gehö­re. Die Beschäf­tig­ten sei­en nicht mehr im ope­ra­ti­ven Bereich tätig und damit wür­den sie auch nicht unter den Gel­tungs­be­reich des Ent­gelt­ta­rif­ver­trags fallen.

Des­halb erfol­ge die Ent­loh­nung mit einem Monats­ent­gelt. Die ver.di –Tarif­kom­mis­si­on kann sich vor­stel­len auf eine tarif­li­che Zula­ge für Dis­po­nen­ten zu ver­zich­ten, wenn sie nicht mehr im ope­ra­ti­ven Dienst ein­ge­setzt wer­den und eine Beschrei­bung die­ser Funk­ti­on zur Abgren­zung zum Ent­gelt­ta­rif­ver­trag  vor­ge­nom­men wird.

Über die Höhe der Zula­gen der zu tari­fie­ren­den Zula­gen wur­de nicht gespro­chen. Die Ver­hand­lun­gen wer­den am 25. August 2022 fort­ge­setzt. Bei die­sen Ver­hand­lun­gen wer­den die Zeit­zu­schlä­ge für Nacht‑, Sonntags‑, Fei­er­tags- und Sams­tags­ar­beit im Mit­tel­punkt stehen.

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