Zeitzuschläge werden am 25. August verhandelt!
Die Verhandlungen zur Tarifierung der Zulagen für Funktionen (Disponent [Admin],Aufsichtspersonal, Supervisor, Ausbildungspersonal) wurden am 27. Juli 2022 in Berlin fortgesetzt.
Download: ver.di-Info – Zweite Verhandlungsunde
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass für die erste Führungsebene (Aufsichtspersonal) und zweite Führungsebene (Supervisor) sowie für das Ausbildungspersonal eine Zulage vereinbart werden soll. In Klärung ist ob als Voraussetzung für die Zahlung einer Funktionszulage, die Qualifkation gem. der Regelung 11.2.4. „Spezifische Schulung von Personen, die mit der unmittelbaren Aufsicht über Personen betraut sind, die Sicherheitskontrollen durchführen (Aufsichtspersonal)“ der EU-Verordnung 2015⁄1998 vorgesehen wird. Für die zweite Ebene könnten als Kriterien die Schulung nach 11.2.4. und das Führen von Aufsichtspersonal genutzt werden.
Die ver.di-Tarifkommission fordert eine klare tarifliche Regelung für die dritte Ebene, da es in der Praxis noch operative Beschäftigte gebe, die diese Funktion wahrnehmen und eine Zulage in Höhe von 3,50 Euro pro Stunde erhalten.
Der BDLS möchte weiterhin für Ausbilder eine Funktionszulage tarifieren, aber nur für sogenannte Flextrainer/-ausbilder, welche noch als Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen im operativen Einsatz sind und nach Bedarf als Trainer / Ausbilder beschäftigt werden. Die hauptamtlichen Ausbilder, die dauerhaft und ohne jeglichen operativen Einsatz als Sicherheitskräfte tätig sind, sollen ein Monatsentgelt erhalten und ohne operativen Einsatz würden sie auch nicht unter den Geltungsbereich des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fallen.
Die ver.di-Tarifkommission hat auf eine Klärung der Stellvertretungsfunktion und deren Funktionszulage gedrängt. Dazu wurde bisher keine klare Aussage von den Arbeitgebern getroffen.
Der BDLS bekräftigte, dass eine Zulage für die Disponenten/Admin nicht tariflich geregelt werden könne, da die Funktion keine Qualifikation als Sicherheitskraft an Verkehrsflughäfen voraussetze und die Funktion zur Personalplanung gehöre. Die Beschäftigten seien nicht mehr im operativen Bereich tätig und damit würden sie auch nicht unter den Geltungsbereich des Entgelttarifvertrags fallen.
Deshalb erfolge die Entlohnung mit einem Monatsentgelt. Die ver.di –Tarifkommission kann sich vorstellen auf eine tarifliche Zulage für Disponenten zu verzichten, wenn sie nicht mehr im operativen Dienst eingesetzt werden und eine Beschreibung dieser Funktion zur Abgrenzung zum Entgelttarifvertrag vorgenommen wird.
Über die Höhe der Zulagen der zu tarifierenden Zulagen wurde nicht gesprochen. Die Verhandlungen werden am 25. August 2022 fortgesetzt. Bei diesen Verhandlungen werden die Zeitzuschläge für Nacht‑, Sonntags‑, Feiertags- und Samstagsarbeit im Mittelpunkt stehen.
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ver.di Bundestarifkommission Aviation