Die Verhandlungen in der Aviation zum Manteltarifvertrag werden unter schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie geführt. In einer ersten Verhandlungsrunde zum Manteltarifvertrag im November 2020 wurde vereinbart, dass der bereits gekündigte Manteltarifvertrag für die Aviationbranche wieder in Kraft gesetzt wird. Damit sind die Arbeitsbedingungen für die ver.di-Mitglieder wieder sicher und geregelt. Der Tarifvertrag kann kurzzeitig wieder gekündigt werden. Denn: ver.di geht es weiterhin um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dafür hat die ver.di-Bundestarifkommission umfassende Vorschläge zur zeitgemäßen Ausgestaltung der tariflichen Regelungen erarbeitet. Am 27. Juli hat die Tarifkommission mit Vertreter*innen des Bundesverbands der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) die Tarifverhandlungen fortgesetzt.
ver.di hat auf Beschluss der Bundestarifkommission Aviation den bisherigen Manteltarifvertrag zum 31. Dezember 2018 gekündigt, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. Doch die Pandemie und die damit sich verschlechternde wirtschaftliche Situation im Luftverkehr mit Kurzarbeit und Personalabbau haben die Voraussetzungen für Tarifverhandlungen erheblich negativ beeinträchtigt. Die Arbeitgeber blockten Verhandlungen ab und hätten am liebsten die Lohnerhöhung ab Januar 2021 ausgesetzt, die aber für die Angleichung Ost an West sehr wichtig war. ver.di hat auf der Umsetzung der Tarifvereinbarung bestanden.
In einer ersten Verhandlungsrunde zum Manteltarifvertrag im November 2020 wurde vereinbart, dass der Manteltarifvertrag für die Aviationbranche wieder in Kraft gesetzt wird. Damit sind die Arbeitsbedingungen für die ver.di Mitglieder wieder sicher und geregelt. Der Tarifvertrag kann kurzzeitig wieder gekündigt werden.
Denn: ver.di geht es weiter um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dafür hat die ver.di Tarifkommission umfassende Vorschläge zur zeitgemäßen Ausgestaltung von tariflichen Regelungen erarbeitet.
Am 27.07.2021 hat die ver.di Tarifkommission mit den Vertretern des BDLS die Tarifverhandlungen zum Manteltarifvertrag Aviation fortgeführt. Die Arbeitgeber haben zu Beginn der Verhandlungen deutlich gemacht, dass aufgrund der neuen Ausschreibungen für acht Jahre an einigen Flughäfen keine Verbesserung des Manteltarifvertrages mehr möglich sei. Ein Auftaktdurch den BDLS, der nichts Gutes ahnen ließ.
Weitere Informationen im Flugblatt als pdf.
2021–07_Flugblatt-Aviation_neu