Download: PM-2020–03-31-BDLS-Kurzarbeit
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen des Bundesverbands der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in der aktuellen Krise „als wenig hilfreich und zulasten der Beschäftigten“, so Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Hintergrund ist die Weigerung der Arbeitgeber, mit ver.di einen branchenweiten Tarifvertrag Kurzarbeit für das Wach- und Sicherheitspersonal an den bundesweiten Flughäfen abzuschließen. Solch ein Vertrag würde nicht nur allen Beschäftigten Sicherheit, sondern auch den Unternehmen Orientierung bieten. Stattdessen betreibt der BDLS nun Desinformationspolitik.
ver.di hatte dem BDLS vergangene Woche angeboten, einen branchenweiten Tarifvertrag Kurzarbeit zu vereinbaren. Für die Mehrzahl der Unternehmen gab es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Betriebsvereinbarungen zum Thema, auch wenn einige Arbeitgeber Gespräche dazu mit den Betriebsräten aufgenommen hatten.
Nach dem Vorschlag von ver.di bat der BDLS die Gewerkschaft ausdrücklich darum, einen Entwurf für solch einen Vertrag vorzulegen. Aber noch bevor der BDLS und die Mitgliedsunternehmen den Entwurf des Tarifvertrages kannten, teilte der BDLS mit, man wolle nicht in bundesweite Verhandlungen einsteigen. Gleichzeitig wurde ver.di dazu aufgefordert, dies bitte „auch allen Mitgliedern bei ver.di mitzuteilen“. ver.di hat diesem Wunsch mit einer Information Rechnung getragen. Aber auch das passt dem BDLS nicht, da die Information jetzt angeblich den Betriebsfrieden störe.
„Das einzige, was der Arbeitgeberverband damit bezweckt, ist Desorientierung. Der BDLS entzieht sich seiner Verantwortung, in dieser Situation seinen Mitgliedsorganisationen eine Orientierung zu geben und damit Sicherheit für die Beschäftigten zu schaffen. In der Luftsicherheit sind und waren viele Wach- und Sicherheitskräfte der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt. Sie brauchen nun auch sozialen Schutz. ver.di geht es darum, Beschäftigung zu sichern und eine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld zu erreichen. Die gesetzliche Regelung, die 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld vorsieht, ist zu wenig. Wir fordern 90 Prozent vom Nettogehalt, damit die Beschäftigten ihr Leben und das ihrer Familien für ein Mindestmaß absichern können“,
sagt Behle. Die Gewerkschafterin betont, solch ein Tarifvertrag schaffe gleiche Bedingungen in der Branche. Für spezielle betriebliche Regelungen bleibe darüber hinaus genügend Spielraum.
Das Beispiel zeige auch, wie wichtig die Aufstockung von Kurzarbeitergeld insgesamt sei. „Die Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung muss zwingend an die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gekoppelt werden“, fordert Behle. ver.di setzt sich dafür ein, dass die Politik den Arbeitgebern diese verpflichtende Vorgabe macht.