Pressemitteilung I‑SEC

Pressemitteilung

Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) kri­ti­siert Betriebs­rats-Mob­bing bei der Luft­si­cher­heits­fir­ma I‑SEC am Frank­fur­ter Flughafen.

Die Fir­ma I‑SEC Deut­sche Luft­si­cher­heit GmbH führt am Frank­fur­ter Flug­ha­fen im Auf­trag der Bun­des­po­li­zei Luft­si­cher­heits­kon­trol­len durch. Das Unter­neh­men beschäf­tigt ca. 1400 Mit­ar­bei­ter. Seit meh­re­ren Jah­ren setzt sich der Betriebs­rat für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen ein, und befin­det sich dabei in der Aus­ein­an­der­set­zung mit der Geschäftsführung.

Die Geschäfts­füh­rung hat den bekann­ten Rechts­an­walt Hel­mut Nau­joks enga­giert.  Am 5. Sep­tem­ber  wur­de beim Betriebs­rat die Zustim­mung zur Kün­di­gung des Betriebs­rats-Vor­sit­zen­den bean­tragt. Wei­ter­hin wur­de die­sem eine „Anfech­tung“ sei­nes Arbeits­ver­tra­ges über­ge­ben. Auf Grund teil­wei­se hane­bü­che­ner Vor­wür­fe und unter Miss­ach­tung des beson­de­ren Kün­di­gungs­schut­zes wur­de sein Arbeits­ver­trag für „nich­tig“ erklärt. Außer­dem wur­de sein Flug­ha­fen­aus­weis ein­be­hal­ten und ihm wur­de Haus­ver­bot erteilt. „Der Raus­schmei­ßer“ (Zitat Süd­deut­sche Zei­tung) Nau­joks ver­sucht außer­dem im Auf­trag des Geschäfts­füh­rers Herrn Glenn Mur­phy den Betriebs­rat vom Arbeits­ge­richt abset­zen zu lassen.

Seit Mona­ten ver­sucht der Betriebs­rat Ver­bes­se­run­gen im Bereich Dienst­pla­nung, Arbeits- und Gesund­heits­schutz, die Ein­hal­tung von Tarif­ver­trä­gen durch­zu­set­zen. Als der Betriebs­rat eine Betriebs­ver­samm­lung vor­be­rei­te­te und die noch offe­nen Ange­le­gen­hei­ten gericht­lich klä­ren las­sen woll­te, eska­lier­te der Kon­flikt. Mit unlau­te­ren Metho­den wird die Mit­be­stim­mung im Unter­neh­men behindert.

„Dass dies bei einer Fir­ma deren Mit­ar­bei­ter im Auf­trag der Bun­des­po­li­zei hoheit­li­che Auf­ga­ben aus­üben, vor­kommt, ist ein star­kes Stück.“ so Gui­do Jurock, Gewerk­schafts­se­kre­tär vom Fach­be­reich Beson­de­re Dienst­leis­tun­gen der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft. Der Lan­des­fach­be­reichs­lei­ter Mathi­as Vene­ma ergänz­te: „Wir sehen durch die­ses Vor­ge­hen auch die Sicher­heit des Luft­ver­kehrs gefähr­det. Wie sol­len sich die Mit­ar­bei­ter auf die Kon­trol­len kon­zen­trie­ren, wenn sie gleich­zei­tig jeder­zeit mit einer rechts­wid­ri­gen Kün­di­gung rech­nen müs­sen? Hier ist der Auf­trag­ge­ber gefragt. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um muss die­sem Trei­ben sofort ein Ende set­zen! Es kann ja wohl nicht sein, dass der Minis­ter de Mai­ziè­re bei sei­nem Auf­trag­neh­mer ein sol­ches Trei­ben duldet.“

ver.di for­dert den Geschäfts­füh­rer Herrn Mur­phy auf, mit dem Betriebs­rat wie­der im Sin­ne der Beschäf­tig­ten zusam­men­zu­ar­bei­ten. Für den Fall dass Herr Mur­phy wei­ter die Aus­ein­an­der­set­zung sucht, prüft die Gewerk­schaft der­zeit recht­li­che Schrit­te. „Wir hof­fen dass es nicht not­wen­dig sein wird, die Beschäf­tig­ten mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den gewerk­schaft­li­chen Mit­teln zu schüt­zen. Die von der deut­schen Gewerk­schafts­be­we­gung über Jahr­zehn­te erstrit­te­nen Arbeit­neh­mer­rech­te ste­hen für uns aber nicht zur Ver­hand­lung. Jedem betrof­fe­nen ver.di-Mitglied wer­den wir selbst­ver­ständ­lich Rechts­schutz gewäh­ren.“, so Gui­do Jurock abschließend.

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