Turbulent ging es zu bei der Betriebsversammlung der Frasec am 17.03.2016. Mehrere hundert Kolleginnen und Kollegen waren zur ersten Betriebsversammlung 2016 ins ACC gekommen. So viele, dass kurzfristig noch Stühle herangeschafft werden mussten. Trotzdem bekam nicht jeder einen Sitzplatz.
Zu Beginn galoppierte der Betriebsrat durch die Berichte der Ausschüsse, um möglichst schnell zum Auftritt des Fraport-Vorstandes überzuleiten. Gekommen waren Fr. Anke Giesen (Vorstand Operations der Fraport AG) und Hr. Michael Müller (Arbeitsdirektor der Fraport AG), die Frasec Geschäftsführung war durch Fr. Claudia Uhe, Fr. Bärbel Töpfer und den neuen Arbeitsdirektor Hr. Frank Haindl vertreten. Vom Konzernbetriebsrat war dessen Vorsitzender Edgar Stejskal gekommen, und für ver.di waren Gewerkschaftssekretär Guido Jurock und Landesfachbereichsleiter Mathias Venema anwesend.
Jetzt ist klar: Fraport steht seit letztem Jahr in Gesprächen mit BMI, Bundespolizei und Beschaffungsamt, um die Steuerung der §5‑Maßnahmen wieder übernehmen zu können. Laut Aussage von Fr. Giesen wird dies sehr wahrscheinlich zu Folge haben, dass Frasec sich nicht weiter auf §5‑Aufträge wird bewerben können.
Hier unsere Stellungnahme dazu:
Geplante Übernahme der Verantwortung für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt durch Fraport
Der Aufsichtsrat der Fraport AG hat am 14.03.16 beschlossen, dass die Fraport AG in Verhandlungen mit dem Bund /BMI/Bundespolizei mit dem Ziel einer weitestgehenden Übernahme der Gesamtverantwortlichkeit für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt eintritt.
Aus den Äußerungen der Fraport-Vorstände anlässlich der Betriebsversammlung der FraSec am 17.03.16 und Veröffentlichungen der FraSec Geschäftsleitung entnehmen wir:
Das Terminal 1C könnte dann von der FraSec aufgrund einer sogenannten „Marktstörung“ nur noch bis zum Ende des jetzigen Auftrages (wahrscheinlich Ende 2016) betrieben werden.
Die Neuausschreibung der Luftsicherheitskontrollen im Terminal 1C würde nicht mehr vom Beschaffungsamt des Innenministeriums im Auftrag der Bundespolizei sondern zukünftig dann von der Fraport AG durchgeführt. Die FraSec dürfte sich dann nicht mehr bewerben.
Das „versiegelte Personal“ wäre nicht betroffen und kann weiterhin bei Fraport (ASM) und FraSec bleiben und die bisherigen Tätigkeiten ausüben.
Mit „versiegeltem Personal“ sind die Beschäftigten der Fraport und der FraSec im Bereich der Luftsicherheitskontrollen gemeint, die schon vor dem 31.12.2008 als Luftsicherheitsassistentinnen und ‑assistenten bei den genannten Unternehmen tätig waren.
Bei der FraSec wurden diese Beschäftigten vor dem Betriebsübergang Terminal 1B unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatzort dem Terminal 1A zugeordnet!
ver.di am Flughafen Frankfurt wird den Verhandlungsprozess genau beobachten!
Klar ist: es gibt einige Prüfsteine an denen wir als ver.di den Erfolg oder Misserfolg des Projektes messen, diese sind:
- Das „versiegelte Personal“ darf nicht angetastet werden. Sobald die Verhandlungen mit dem Bund dies zur Disposition stellen, muss die Reißleine gezogen werden! Die Regelungen des § 613a BGB und des Manteltarifvertrages Aviation zu einem gegebenenfalls anstehenden Betriebsübergang der Kolleginnen und Kollegen der FraSec im Terminal 1C auf einen neuen Auftragnehmer sind gut. Es geht aber nicht nur um Tariflöhne sondern um eine Anerkennung aller tariflichen Bestimmungen! Wir fordern Fraport auf, dies in einer Ausschreibung zu berücksichtigen. Es kann nicht sein, dass wie in Weeze ein nicht-tarifgebundenes Unternehmen Luftsicherheitsaufträge im §5 bekommt! Der Ewartungs-schwerpunkt der Ausschreibung muss auf der Qualität der Leistung und Einhaltung der tariflichen Bestimmungen liegen und nicht einseitig auf dem Preis!
- Im Falle eines Verlustes des Terminal 1C sind die Luftsicherheitsassistentinnen und ‑assistenten trotz aller Unannehmlichkeiten wie oben genannt über die gesetzlichen und tariflichen Regeln weitgehend vor Arbeitsplatzverlust geschützt.
Von einem solchen Personalabbau werden aber auch die Verwaltungsbereiche oder die Schulungsabteilung der FraSec betroffen sein. Die Beschäftigten dort genießen einen deutlich geringeren Schutz – deren Arbeitsplätze stehen definitiv auf dem Spiel! Wir fordern Fraport auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls vergleichbare Ersatzarbeitsplätze im Konzern anzubieten!
- Alle Betroffenen bei Fraport, der FraSec Geschäftsführung, den Betriebsräten, den Gewerkschaften und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben zu Recht die kurzfristige und sehr kleinteilige Anforderungspraxis der Bundespolizei im Bereich der Luftsicherheitskontrollen kritisiert. Die Folge dieser Anforderungspraxis waren tarifliche und betriebliche Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit (Splitdienste, Verfügungstage etc.).
Die Fraport AG will mit der Übernahme der Steuerung die Qualität derselben verbessern – da gibt es einiges zu tun.
Wir fordern die Fraport AG auf, in diesem Falle die nur auf Kostenreduzierung und Flexi-bilisierung bedachte Anforderungspraxis der Bundespolizei zu beenden.
Kehren Sie im Sinne aller Luftsicherheitsassistentinnen und ‑assistenten – egal ob bei Fraport, FraSec, I‑SEC oder wem auch immer – zu einer Steuerung zurück, die auch die Belange der Beschäftigten im Blick hat!
Wir als ver.di werden darauf achten, dass in diesem Prozess nicht nur das von Frau Giesen angesprochene „Kundenerlebnis am Flughafen“ verbessert wird, sondern auch die Arbeitsbedingungen von mehr als 3.500 Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheitskontrolle nicht zu kurz kommen. Die von der Fraport AG angestrebte Qualitätsverbesserung der Steuerung darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen!
Für ver.di am Flughafen Frankfurt:
Mathias VenemaLandesfachbereichsleiter 13Besondere Dienstleistungen | Ronald LaubrockLandesfachbereichsleiter 11Verkehr |
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