Müssen Streikende sich bei ihren Vorgesetzten abmelden bzw. ausstempeln?
Nein. In einem Streik sind die wechselseitig bestehenden Rechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ausgesetzt. Es besteht somit keine Meldepflicht gegenüber dem Vorgesetzten und es muss nicht ausgestempelt werden. Wenn ver.di zum Streik aufgerufen hat und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich dem Streikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben. Soweit in einem bestreikten Betrieb rechtswirksame Regelungen über Verhaltens- und Abmeldepflichten der Beschäftigten beim Verlassen des Arbeitsplatzes oder des Betriebes bestehen, gelten diese nicht im Streikfall.
Streikende sollten sich wenn möglich in die Streiklisten der Gewerkschaft eintragen, auch wenn sie (noch) kein Mitglied sind.