Streiklexikon Teil 8

Darf der Arbeitgeber Beschäftigten die Beteiligung am Streik untersagen?

Nein. Selbst wenn er dies tun wür­de, müss­ten sich die Beschäf­tig­ten nicht dar­an hal­ten, weil das Streik­recht durch das Grund­ge­setz garan­tiert ist (Art 9 Abs. 3 GG). Vor­aus­set­zung ist aber, dass ver.di zum recht­mä­ßi­gen Streik auf­ge­ru­fen hat. Beschäf­tig­te müs­sen dem Arbeit­ge­ber auch kei­ne Aus­kunft geben, ob sie beab­sich­ti­gen, sich am Streik zu betei­li­gen. Sie sind auch nicht ver­pflich­tet, sich in eine Lis­te des Arbeit­ge­bers ein­zu­tra­gen, in der die Streik­teil­nah­me erfasst wer­den soll, oder ähnliches.