Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt

40 Euro Entschädigung   Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber den Lohn nicht pünkt­lich zah­len. Bis­her konn­ten Beschäf­tig­te dage­gen wenig unter­neh­men. Jetzt gibt es dazu eine neue Vor­schrift: § 288 Absatz 5 BGB. Die­se sieht eine Ver­zugs­pau­scha­le von 40 € vor.
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