Wir vertreten inzwischen eine ganze Reihe von ver.di-Mitgliedern und werden ausstehende Zuschläge (u.a. für Sonn- und Feiertagsarbeit) einfordern!
Jetzt erreicht uns eine Mitarbeiterinformation des Geschäftsführers Hr. Miguel Muina-Nieto. Dieser informierte die Kollegen um den Jahreswechsel, dass diese ihren „Lohn zwischen dem 15. und dem 20. des jeweiligen Kalendermonats erhalten“ würden. Auch dies ein ganz klarer Verstoß gegen tarifvertragliche Regelungen!
Nach § 8 Bundesmantelrahmentarifvertrag sind die Löhne „spätestens bis zum 15. des Folgemonats“ fällig. Am 15. Nicht am 16., 17., 18., 19. oder gar erst am 20. des Folgemonats. Somit war Spectra jedesmal, wenn der Lohn nicht am 15. auf dem Konto war, im Verzug. Und daher kann jeder Betroffene für jeden dieser Fälle nachträglich eine sogenannte Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro (netto!) geltend machen! Geregelt ist dies in § 288 Absatz 5 BGB.
Wir fordern alle Betroffenen auf, sich auch dieses ganz klar tarifvertragswidrige Verhalten nicht gefallen zu lassen, und die Verzugskostenpauschale bei verspäteter Lohnzahlung einzufordern. ver.di-Mitglieder erhalten selbstverständlich gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Wir werden auch bei allen bereits von uns vertretenen Mitgliedern die 40 Euro geltend machen.
Einen guten Artikel zur 2015 eingeführten Verzugskostenpauschale findet ihr übrigens beim DGB Rechtsschutz.
Ein Gedanke zu „Tarifvertragsverstöße: Spectra gibt’s uns schriftlich!“
Kommentare sind geschlossen.