Tarifvertragsverstöße: Spectra gibt’s uns schriftlich!

Mitarbeiterinfo der Fa. Spectra zum Zeitpunkt der Entgeltzahlung
Mit­ar­bei­ter­in­fo der Fa. Spectra
Bereits letz­te Woche berich­te­ten wir und die Hessische/​Niedersächsische All­ge­mei­ne (HNA) über die Machen­schaf­ten der Fir­ma Spec­tra aus Bochum, die in nord­hes­si­schen Flücht­lings­un­ter­künf­ten als „Sicherheits“firma auf­tritt. Inzwi­schen wird das The­ma auch den hes­si­schen Land­tag beschäf­ti­gen; die SPD-Frak­ti­on hat eine par­la­men­ta­ri­sche Initia­ti­ve ange­kün­digt.

Wir ver­tre­ten inzwi­schen eine gan­ze Rei­he von ver.di-Mitgliedern und wer­den aus­ste­hen­de Zuschlä­ge (u.a. für Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit) einfordern!

Jetzt erreicht uns eine Mit­ar­bei­ter­in­for­ma­ti­on des Geschäfts­füh­rers Hr. Miguel Mui­na-Nieto. Die­ser infor­mier­te die Kol­le­gen um den Jah­res­wech­sel, dass die­se ihren „Lohn zwi­schen dem 15. und dem 20. des jewei­li­gen Kalen­der­mo­nats erhal­ten“ wür­den. Auch dies ein ganz kla­rer Ver­stoß gegen tarif­ver­trag­li­che Regelungen!

Nach § 8 Bun­des­man­tel­rah­men­ta­rif­ver­trag sind die Löh­ne „spä­tes­tens bis zum 15. des Fol­ge­mo­nats“ fäl­lig. Am 15. Nicht am 16., 17., 18., 19. oder gar erst am 20. des Fol­ge­mo­nats. Somit war Spec­tra jedes­mal, wenn der Lohn nicht am 15. auf dem Kon­to war, im Ver­zug. Und daher kann jeder Betrof­fe­ne für jeden die­ser Fäl­le nach­träg­lich eine soge­nann­te Ver­zugs­kos­ten­pau­scha­le in Höhe von 40 Euro (net­to!) gel­tend machen! Gere­gelt ist dies in § 288 Absatz 5 BGB.

Wir for­dern alle Betrof­fe­nen auf, sich auch die­ses ganz klar tarif­ver­trags­wid­ri­ge Ver­hal­ten nicht gefal­len zu las­sen, und die Ver­zugs­kos­ten­pau­scha­le bei ver­spä­te­ter Lohn­zah­lung ein­zu­for­dern. ver.di-Mitglieder erhal­ten selbst­ver­ständ­lich gewerk­schaft­li­chen Rechts­schutz. Wir wer­den auch bei allen bereits von uns ver­tre­te­nen Mit­glie­dern die 40 Euro gel­tend machen.

Einen guten Arti­kel zur 2015 ein­ge­führ­ten Ver­zugs­kos­ten­pau­scha­le fin­det ihr übri­gens beim DGB Rechts­schutz.

 

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