Immer wieder bekommen wir Fragen zum Thema Masken. Arbeitnehmer und Betriebsräte fragen uns, wie lange diese getragen werden dürfen. Wir versuchen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben.
Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres endlich eine handfeste gesetzliche Grundlage geschaffen, um geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb zu planen. Auch wenn aus gewerkschaftlicher Sicht noch viele Fragen offen sind (Pflicht zu Homeoffice wo möglich, Teststrategie usw.), war dies ein großer Fortschritt.
Schutzmaßnahmen erfolgen nach dem TOP-Prinzip!
Zuerst müssen technische Maßnahmen, dann organisatorische Maßnahmen und wenn diese aus nachvollziehbaren Gründe nicht möglich sind, erst personenbezogene Maßnahmen umgesetzt werden.
Technische Maßnahmen
- Keine gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (4.2.1 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel)
- Wenn eine gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen unbedingt erforderlich ist, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- Aufstellen von geeigneten (transparenten) Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen (4.2.1 Abs. 2–5 SARS-CoV-2-Arbeitssschutzregel).
- Auf regelmäßiges Lüften achten (4.2.3 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel).
Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Beschäftigte sollten nach Möglichkeit das Angebot annehmen.
- Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten die Beschäftigten in kleine feste Arbeitsgruppen einzuteilen.
- Zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen.
Personenbezogene Maßnahmen
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz (Masken)
Tragen von Mund-Nasen-Schutz (Masken)
Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, wenn
- die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können,
- der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
- bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist, wie z. B. bei körperlich anstrengender Arbeit oder lautem Sprechen.
Die Verordnung lässt leider offen, wann einfache medizinische Gesichtsmasken zum Einsatz kommen und wann es sinnvoll ist, FFP2-Masken zu nutzen. Nur im Begründungstext wird darauf hingewiesen, das medizinische Gesichtsmasken zu tragen sind und alternativ auch höherwertiger Atemschutz,
z. B. FFP2-Masken, zur Verfügung gestellt werden kann.
Gerade bei Arbeiten auf engem Raum bieten die Gesichtsmasken keinen Eigenschutz, sondern nur begrenzten Fremdschutz. Sie sind keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) und keine Maßnahme des Arbeitsschutzes, sondern dienen dem Infektionsschutz.
Darüber hinaus sind natürlich noch Verordnungen der Länder und Kommunen zu beachten, nach denen auch in anderen Zusammenhängen das Tragen von Masken verpflichtend sein kann. Zum Beispiel müssen in Hessen im ÖPNV medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken getragen werden. (Maskenpflicht FAQ | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Tragezeitbegrenzung
Die Verwendung von medizinischen Gesichtsmasken und FFP2-Masken führt allein durch den Atemwiderstand innerhalb der Maske zu höheren Belastungen. Brillenträger*innen haben zudem das Problem, dass die Brille während der Arbeit immer wieder beschlägt. Dies behindert die Sicht., und dies kann zu Unfällen führen. Bei schwerer körperlicher Arbeit bzw. Arbeiten bei Hitze kann die Belastung für die Beschäftigten noch größer werden. Demzufolge ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere – weniger belastende – Tätigkeiten oder durch regelmäßige Pausen reduziert werden müssen. Hierbei kann der Anhang 2 „Tragezeitbegrenzung“ der DGUV-Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ unterstützend genutzt werden.
Medizinische Gesichtsmasken (sog. „OP-Masken“)
Da die Verwendung zu höheren Belastungen führt, hat der Arbeitgeber zu prüfen, inwieweit die Tragezeiten durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Pausen reduziert werden können (Abschnitt 4.2.13, Abs. 3 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel). Empfohlen wird eine Tragedauer bei mittelschwerer Arbeit von 2 Stunden mit anschließender Erholungsdauer von 30 min (KOBAS-Stellungnahme v. 27.5.20, aktualisierte Fassung 05.03.2021). Möglich sind dann drei Einsätze pro Arbeitsschicht. Während der Erholungsdauer geht es darum, nicht die Maske zu tragen, es ist keine Arbeitspause gemeint. Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können, sind weiterhin in der Erholungsdauer möglich (z.B. Kontrollrunden im Freien etc.).
FFP2-Maske
Die Tragedauer der FFP2-Maske muss in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dabei sind die Einsatzbedingungen zu berücksichtigen, z.B. Schwere der Arbeit, Temperaturen, Körperhaltung, räumliche
Enge. Auch persönliche Faktoren der Träger*innen sind zu beachten, wie z. B. Brillenträger*innen. Empfohlen wird eine Tragedauer bei mittelschwerer Arbeit von 75 Minuten mit anschließender Erholungsdauer von 30 min (DGUV-Regel 112–190, Anhang 2).
Unterstützung für Betriebsräte
Wir stellen ein Infoblatt mit Hinweisen zum Tragen von Masken zur Verfügung, das auch als Grundlage für Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden kann. Bei Fragen: Meldet Euch bei uns!
Download: 210202_Infoblatt_Masken.pdf (verdi.de)
Nützliche Links
Weitere Hinweise findet ihr unter folgenden Links:
ver.di: Praxis-Leitfaden zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel https://kurzelinks.de/epup
ver.di: Online-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung https://kurzelinks.de/25ey
ver.di: Steuer – Belege sammeln https://kurzelinks.de/0a4j
DGB: Arbeitsschutz in Zeiten von Corona https://kurzelinks.de/d4zc
DGB: Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Betrieb https://kurzelinks.de/mhd9
BMAS: Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) https://kurzelinks.de/zr4y
DGUV: KOBAS-Stellungnahme https://kurzelinks.de/t3tg
Robert-Koch-Institut www.rki.de
BMAS: FAQs zur Corona-Arbeitsschutzverordnung https://kurzelinks.de/bn7p
DGUV: Arbeiten im Homeoffice https://kurzelinks.de/6s9k
DGUV: Regel 112–190, Benutzung von Atemschutzgeräten https://kurzelinks.de/q1qy
BAuA: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel https://kurzelinks.de/88b8
BAuA: Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz https://kurzelinks.de/xo28