Pressemitteilung ver.di Hessen:
Mit Ausnahme der oberen Gehaltsgruppen sind die Löhne für die Beschäftigten im hessischen Wach-und Sicherheitsgewerbe ab sofort allgemeinverbindlich. Einem entsprechenden Antrag von Arbeitgebern und Gewerkschaft hat Hessens Sozialminister Klose jetzt zugestimmt. Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Allgemeingültigkeit rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Die Tariferhöhung wird damit voll erfasst. Das heißt, dass auch die Beschäftigten, deren Arbeitgeber nicht im Bundesverband der deutschen Sicherheitswirtschaft BDSW Mitglied sind, einen rechtsverbindlichen Anspruch auf den Tariflohn haben. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Lohn zu bezahlen. Beschäftigte können mögliche Differenzen rückwirkend einfordern.
Der Tarifvertrag, den ver.di und BDSW im November vergangenen Jahres abgeschlossen haben, sieht für die 23.000 Beschäftigten eine Erhöhung in zwei Stufen vor, gestaffelt nach Berufszweigen. Das Lohnplus beträgt insgesamt mindestens 3,8 Prozent pro Jahr. Die unteren Lohngruppen profitieren stärker. Bei ihnen steigen die Löhne teilweise deutlich höher.
Ein Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst erhält im Tarifvertragszeitraum 5,4 Prozent mehr. Ab 1.1.2020 bekommt er 10,75 Euro Stundenlohn.
Das Gehalt eines Sicherheitsmitarbeiters im Objektschutzdienst mit Abschluss „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ (GSSK) liegt seit der ersten Erhöhung im Januar bei 12,66 Euro und steigt im kommenden Januar auf 13,23 Euro. Das sind 4,5 Prozent jährlich. Eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit erhält seit 1.1.2019 14,88 Euro und ab 1.1.2020 15,44 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen deutlich um zweimal 75 Euro pro Monat.