Tariflöhne für das Bewachungsgewerbe in Hessen gelten wieder für alle!
Der hessische Sozialminister Kai Klose hat auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien, der BDSW-Landesgruppe Hessen, und von ver.di-Hessen, und auf Empfehlung des Tarifausschusses den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass auch die nicht-tarifgebundene Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens den Tariflohn zahlen müssen. Damit gilt dieser Tarifvertrag für alle der rund 20.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche in Hessen.
Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung (abgekürzt: AVE) des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen erfolgte am 3. Mai 2023 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 03.05.2023 B10) Download AVE.
Bedauerlich ist, dass es über ein halbes Jahr von der Beantragung bis zum Abdruck der im Bundesanzeiger gedauert hat. Bereits im Oktober 2022 hatte BDSW und ver.di die AVE beantragt. Erst im März 2023 erfolgte dann die Sitzung des Tarifausschusses, und von da an dauerte es dann nochmals fast zwei Monate bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Die bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen angestellten Beschäftigten waren extrem lange ohne den wichtigen Schutz des Tarifvertrages beschäftigt. Hier ist der Staat gefordert, endlich die Abläufe zu beschleunigen.
AVE ETV WaSi 10/2022–12/2023Hier geht’s zur Pressemitteilung des Ministeriums.