Bewachungstarif endlich wieder allgemeinverbindlich

Tariflöhne für das Bewachungsgewerbe in Hessen gelten wieder für alle!

Der hes­si­sche Sozi­al­mi­nis­ter Kai Klo­se hat auf Antrag der bei­den Tarif­ver­trags­par­tei­en, der BDSW-Lan­des­grup­pe Hes­sen, und von ver.di-Hessen, und auf Emp­feh­lung des Tarif­aus­schus­ses den Ent­gelt­ta­rif­ver­trag für Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen in Hes­sen für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt. Das bedeu­tet, dass auch die nicht-tarif­ge­bun­de­ne Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten min­des­tens den Tarif­lohn zah­len müs­sen. Damit gilt die­ser Tarif­ver­trag für alle der rund 20.000 Beschäf­tig­te in der Sicher­heits­bran­che in Hessen.

Die Bekannt­ma­chung über die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (abge­kürzt: AVE) des Tarif­ver­trags für Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen erfolg­te am 3. Mai 2023 im Bun­des­an­zei­ger (Fund­stel­le: BAnz AT 03.05.2023 B10) Down­load AVE.

Bedau­er­lich ist, dass es über ein hal­bes Jahr von der Bean­tra­gung bis zum Abdruck der im Bun­des­an­zei­ger gedau­ert hat. Bereits im Okto­ber 2022 hat­te BDSW und ver.di die AVE bean­tragt. Erst im März 2023 erfolg­te dann die Sit­zung des Tarif­aus­schus­ses, und von da an dau­er­te es dann noch­mals fast zwei Mona­te bis zur Ver­öf­fent­li­chung im Bundesanzeiger.

Die bei nicht-tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men ange­stell­ten Beschäf­tig­ten waren extrem lan­ge ohne den wich­ti­gen Schutz des Tarif­ver­tra­ges beschäf­tigt. Hier ist der Staat gefor­dert, end­lich die Abläu­fe zu beschleunigen.

AVE ETV WaSi 10/2022–12/2023

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