Allgemeinverbindlichkeit Bewachung in Kraft!

All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung ver­öf­fent­licht. Tarif­ver­trag gilt rück­wir­kend zum 1. Janu­ar für alle Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Hessen!

Wir hat­ten Euch bereits Ende August infor­miert, dass der Tarif­aus­schuss beim Hes­si­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ent­schie­den hat­te, dass die Tarif­ver­trä­ge wie­der all­ge­mein­ver­bind­lich wer­den sol­len. In Kraft tritt dies aber immer erst dann, wenn die­se All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (AVE) im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht wird. Dies ist am 21. Sep­tem­ber 2017. geschehen.

Damit gilt: Rück­wir­kend zum 01.01.2017 haben auch Beschäf­tig­te nicht-tarif­ge­bun­de­ner Sicher­heits­un­ter­neh­men Anspruch auf die all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tariflöhne.

Wir war­ten jetzt noch auf die AVE für die Luft­si­cher­heit. Sobald die­se ver­öf­fent­licht wird, mel­den wir das natür­lich auch!

Die AVE könnt Ihr Euch auf unse­rer Sei­te Tarif­ver­trä­ge run­ter­la­den. Hier die Ent­gelt­ta­bel­len im Überblick:

Entgelttabelle für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen 2017-2018
Ent­gelt­ta­bel­le Wach- und Sicher­heit 2017–2018

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