Allgemeinverbindlichkeit Luftsicherheit in Kraft!

Auch der Tarif­ver­trag für Sicher­heits­kräf­te an Ver­kehrs­flug­hä­fen ist allgemeinverbindlich!

Wir hat­ten bereits gemel­det, dass der Ent­gelt­ta­rif­ver­trag für das Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be in Hes­sen wie­der in gro­ßen Tei­len all­ge­mein­ver­bind­lich ist. Jetzt ist auch die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (AVE) für die Luft­si­cher­heit auf den Sei­ten des Bun­des­an­zei­gers zu fin­den und damit in Kraft.

Hier sind, genau wie in der Bewa­chung, lei­der auch nicht alle Ent­gelt­grup­pen von der All­ge­mein­ver­bind­lich­keit erfasst. Die Ent­gelt­grup­pen EG I (Ser­vice­dienst­leis­tun­gen) mit der­zeit 9,79 € /​Stunde und EG II a (§ 8 /​ § 9 Luft­si­cher­heitsG ohne LBA-Zer­ti­fi­zie­rung) mit 13,36 bis 13,73 € /​Std. sind aber mit drin. Das muss ab sofort (und rück­wir­kend zum 01.01.17) jede nicht-tarif­ge­bun­de­ne Sicher­heits­fir­ma am Flug­ha­fen Frank­furt zah­len! Die Zei­ten in denen man Euch mit dem gesetz­li­chen Min­dest­lohn abspei­sen konn­te sind damit vorbei!

Ihr fin­det auch die­se AVE auf unse­rer Sei­te Tarif­ver­trä­ge.

3 Gedanken zu „Allgemeinverbindlichkeit Luftsicherheit in Kraft!

  1. Da steht sofort 1.1.2017 aber Fir­ma Secu­ri­tas Flug­ver­ker Ser­vices „Secu­ri­tas Air­line Ser­vices GmbH & Co Kg „ möch­te das ab 1.1.2018 zah­len! Was kann ich tun?

    1. Ahmad
      Fir­ma Secu­ri­tas hat noch nicht ent­schie­den aber
      bald wir wer­den sehen wie das bezahlt wird gezetz zagt ab 1.1 .2017 rück wen­dig so muss auch sein.

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