Allgemeinverbindlicherklärung veröffentlicht. Tarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar für alle Sicherheitsmitarbeiter in Hessen!
Wir hatten Euch bereits Ende August informiert, dass der Tarifausschuss beim Hessischen Sozialministerium entschieden hatte, dass die Tarifverträge wieder allgemeinverbindlich werden sollen. In Kraft tritt dies aber immer erst dann, wenn diese Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Dies ist am 21. September 2017. geschehen.
Damit gilt: Rückwirkend zum 01.01.2017 haben auch Beschäftigte nicht-tarifgebundener Sicherheitsunternehmen Anspruch auf die allgemeinverbindlichen Tariflöhne.
Wir warten jetzt noch auf die AVE für die Luftsicherheit. Sobald diese veröffentlicht wird, melden wir das natürlich auch!
Die AVE könnt Ihr Euch auf unserer Seite Tarifverträge runterladen. Hier die Entgelttabellen im Überblick:
Ein Gedanke zu „Allgemeinverbindlichkeit Bewachung in Kraft!“
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