Krankheitsbedingt müssen wir diesen Termin leider absagen!
Der Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte ist allgemeinverbindlich. Was bedeutet das genau?
Wir hatten bereits vor ein paar Wochen darüber berichtet: Der „Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen“ ist vom zuständigen hessischen Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Seit dem kriegen wir immer wieder Anfragen von Kolleginnen und Kollegen. „Was bedeutet das für uns?“ – Wir beraten Euch!
Kurz gesagt: Mit der Allgemeinverbindlicherklärung ist der Entgelttarifvertrag auch für die Sicherheitsfirmen gültig, die bisher nicht an den Tarifvertrag gebunden waren. Normalerweise müssen nur diejenigen Firmen die Tariflöhne zahlen, die auch im Arbeitgeberverband (BDSW) Mitglied sind (kann man hier rausfinden).
Alle anderen (z.B. A.S.S., A.S.A., Global, Securitas Flugverkehr Services/Securitas Airline Services usw.) konnten bisher mehr oder weniger zahlen was sie wollen, solange sie sich an den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € / Std. halten. Bisher!
Seit dem 21.09.2017 steht fest: Auch die nicht-tarifgebundenen Firmen müssen die Tariflöhne der allgemeinverbindlichen Teil des Tarifvertrages zahlen. Denn am 21.09.2017 wurde im Bundesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland die Allgemeinverbindlichkeit veröffentlicht. Übrigens rückwirkend zum 01.01.2017.
Und was heißt das jetzt genau?
Genau genommen ist nicht der ganze Tarifvertrag allgemeinverbindlich, sondern „nur“ die Entgeltgruppen I (Servicedienstleistungen, 9,79 €) und II a) (Sicherheitsdienstleistungen §§ 8, 9 LuftSiG ohne LSKK, Dokumentenkontrolle usw. 13,36/13,73€). Außerdem der Teamleiterzuschlag von 1 € pro Stunde.
Das muss jede Firma zahlen!
Wenn ihr also Flugzeuge bewacht, oder durchsucht, Dokumente kontrolliert und so weiter, steht Euch ein Stundenlohn von 13,36 bis 13,73 € pro Stunde zu. Ab 01.01.2018 dann 13,75 bis 14,13 €! Uns als Teamleiter 1,00 € / Stunde mehr!
Beratungstermin 23.11.2017
Da viele Kolleginnen und Kollegen den ihnen zustehenden Tariflohn noch nicht bekommen haben, häufen sich bei uns die Anfragen. Wir bieten ver.di-Mitgliedern daher einen Beratungstermin in unserem Flughafenbüro am 23.11.2017 an. Wir sind von 9:00 bis 17:00 Uhr für Euch vor Ort.
Bitte bringt folgende Unterlagen mit:
- Arbeitsvertrag und (wenn vorhanden) Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
- Lohnabrechnungen Januar bis Oktober 2017
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber (wenn vorhanden)
ver.di-Flughafenbüro
FAC Terminal 1, Teil B, 6. Ebene
Donnerstag, den 23.11.2017, 900 bis 1700 Uhr